Votum im Nationalrat zum Voranschlag 2017 der Eidgenossenschaft von Nationalrat Franz Grüter – 30.11.2016
Ich spreche zuerst zu den Personalausgaben: Die SVP-Fraktion unterstützt die Minderheit II (Aeschi Thomas), welche die Personalausgaben auf dem Niveau das Voranschlags 2016 einfrieren will. Dies ergibt eine Differenz von 163 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates bzw. 113 Millionen gegenüber der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates.
Weiter verlangt die Minderheit II die Reduktion des integrierten Aufgaben- und Finanzplans 2018-2020 auf den Wert des Voranschlags 2016 - sie verlangt also eine Plafonierung. Diese Plafonierung ist aus unserer Sicht machbar, weil das Parlament auch die Motion der FK-SR "Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren" (15.3494) angenommen hat. Die Minderheit I (Hadorn) würde einen weiteren Anstieg der Personalkosten um 110 Millionen Franken pro Jahr verursachen. Aus diesem Grund lehnt die SVP-Fraktion sowohl den Minderheitsantrag I (Hadorn), gemäss Bundesrat, als auch den Beschluss der Mehrheit ab.
Wir hören hier jedes Jahr dasselbe: Es geht nicht, wir haben sechs Monate Kündigungsfrist. Dies werden wir wahrscheinlich auch nächstes Jahr hören. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier den Stein ins Rollen bringen, diesen Prozess jetzt anstossen und für eine Entschlackung sorgen.
Ich kann hier Kollege Weibel zustimmen, der klar sagt, es bestehen eben auch strukturelle Grundsatzfragen. Das ist richtig: einfach nur kosmetische Korrekturen reichen in diesen Bereichen nicht; hier ist ein Prozess anzustossen, der eben eine Entschlackung bringt.
Zu den Beratungen und externen Dienstleistungen: Die Minderheit Bigler fordert den Auftrag an den Bundesrat zur Weiterführung der im Voranschlag 2017 geplanten Kürzung um 8 Prozent im Aufgaben- und Finanzplan. Wie auch in der Privatwirtschaft ist es üblich, dass man die Zahl der externen Mandate beschränkt und hinterfragt sowie versucht, die Arbeit mit eigenem Personal zu bewerkstelligen.
Schauen Sie, wofür die vom Bundesrat beantragten 753 Millionen Franken ausgegeben werden: Gutachten, Expertisen, Studien, Untersuchungen usw. Das Bafu möchte 25,4 Millionen für Politikvorbereitung, das SBFI möchte ein sogenanntes Leading-Houses-Projekt durchführen - ich weiss nicht, was damit genau gemeint ist. Beim BAG werden 9,7 Millionen Franken für Politikvorbereitung durch Externe eingestellt; im Astra werden 10,4 Millionen für Mobility Pricing eingestellt. Im Generalsekretariat VBS werden 9,5 Millionen für Führungsunterstützung eingesetzt. Alles wird durch externe Berater gemacht.
Es gibt Studien, Untersuchungen, Forschungsarbeiten: beim Bafu für 18 Millionen Franken, beim BFE für 16,7 Millionen. Für den Verkauf der Autobahnvignetten werden sage und schreibe 50 Millionen Franken eingesetzt! Ich frage Sie: Gibt es denn wirklich niemand anderen, der für weniger als 50 Millionen den Verkauf der Vignetten sicherstellen kann? Ich frage auch: Wurde dieser Auftrag einmal ausgeschrieben? Für mich ist es ein riesiger Betrag.
Ich könnte hier noch viele Zahlen bringen. Ich bin überzeugt: Hier lässt sich eine Ersparnis von 8 Prozent erzielen.
Zum Schluss noch zur IKT: Die SVP-Fraktion unterstützt hier die Mehrheit, die das Einfrieren der IKT-Ausgaben auf dem Voranschlag 2016 fordert. Ich möchte daran erinnern - ich war selber in diesem Geschäft tätig -: Der Bund ist heute mit Abstand der grösste IT-Auftraggeber; er gibt im Jahr über 1,1 Milliarden Franken für IT aus. Wir sprechen hier von einer Reduktion von 17 Millionen, das sind also weniger als 1,7 Prozent. Herr Gmür, das ist kein Kahlschlag! Ich kann Ihnen sagen: Es gibt heute Weltkonzerne mit grösseren IT-Budgets, die in den letzten Jahren Kostenreduktionen von 20 Prozent realisiert und gleichzeitig einen Leistungsausbau vorgenommen haben. Das ist möglich, aber es setzt Priorisierungen und auch hier strukturelle Anpassungen voraus.
Hier bitten wir Sie also, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Frage von Hadorn Philipp (S, SO):
Geschätzter Kollege, Sie legten dar, dass strukturelle Anpassungen im Personalbereich möglich und notwendig seien. Auch wenn ich diese Ansicht nicht teile, möchte ich doch zurückfragen: Denken Sie nicht, dass der richtige Rahmen zur Führung einer solchen Diskussion wenn schon das Stabilisierungsprogramm wäre und nicht der Voranschlag, den wir jetzt diskutieren und der bereits für das nächste Jahr gilt?
Antwort dazu von Grüter Franz (V, LU):
Das ist teilweise richtig. Hier sprechen wir ja über den Voranschlag, aber es ist ja auch die Aufgaben- und Finanzplanung für die Folgejahre dabei. Deshalb bin ich klar der Meinung, dass das auch hierhin gehört, weil ja auch Zahlen für die Folgejahre enthalten sind und es aus meiner Sicht sehr wohl der richtige Zeitpunkt ist, diesen Prozess ins Rollen zu bringen.
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