ATADUmsG Teil 3 Hinzurechnungsbesteuerung – Steuergesetzgebung 2021

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PSP Webinarreihe zu Steuergesetzgebung 2021: Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten u. a. zur Anpassung ihrer steuerlichen Regelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung (Artikel 5 ATAD). Bei der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern, der Verlagerung von Betrieben oder dem Wegzug von Körperschaften sind nunmehr die stillen Reserven aufzudecken und der Besteuerung zu unterwerfen (sog. Entstrickungsbesteuerung). Darüber hinaus werden die Vorschriften zur Besteuerung von Wegzugsfällen bei Gesellschaftern, die an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, deutlich verschärft werden. Die zeitlich unbeschränkte, zinslose Stundung eines (fiktiven) Veräußerungsgewinns, die bislang bei einem Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat gewährt wurde, wird abgeschafft; anstelle dessen soll die Versteuerung des Gewinns nur noch zeitlich gestreckt werden können.
Details hierzu und wie der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben im Einzelnen umgesetzt hat sowie ggf. mögliche Gestaltungsempfehlungen zur Abmilderung von Steuerfolgen erfahren Sie in unserem Webinar.

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