Strafrecht I Versuchsstrafbarkeit bei besonders schweren Fällen des Diebstahls I RA S. Koslowski

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Im Kurs „Eigentumsdelikte“ als Teil des „Repetitorium Strafrecht – Strafrecht BT 2 (Vermögensdelikte)“ lernen sie den Diebstahl und seine besonders schweren Fälle kennen. Zu diesem Bereich gehören auch der Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl und schwerer Bandendiebstahl.

Weiterhin gehört zu diesem Kurs die Unterschlagung, Sachbeschädigung und der unbefugte Gebrauch von Fahrzeugen.

Außerdem behandelt Ihr Dozent RA Stefan Koslowski den Raub (inkl. schwerer Raub, § 250 StGB, Raub mit Todesfolge) und räuberischen Diebstahl (inkl. räuberischen Angriff auf Kraftfahrer).

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