Inklusion im Klassenzimmer: Wer hat Recht auf Schulassistenz? –VdK gibt dir Recht! #66

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Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt fest, dass Kinder mit Behinderungen das Recht auf inklusive Bildung haben. Das bedeutet, dass sie nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen und demnach im Bedarfsfall auch Anspruch auf individuelle Schulassistenz haben. Was das konkret für Kinder mit Einschränkungen und ihre Eltern heißt und welche Ansprüche hier geltend gemacht werden können, das klärt Nina Foto hier im Gespräch mit dem Juristen und Sozialrechtsexperten Ronny Hübsch.

Kapitelübersicht:
0:00 Inhalt
0:08 Intro
0:19 Begrüßung
0:29 Einleitung zum Thema
0:55 Begriffsdefinition: "Schulassistenz"
1:36 Wer hat Anspruch auf Schulasistenz?
2:19 Unterstützung auch für verhaltensauffällige Kinder?
2:44 Welche Art der Unterstützung ist möglich?
4:03 Welche Qualifikation benötigt die Schulassistenz?
4:46 Wer ist Kostenträger der Schulassistenz?
6:43 Wie läuft die Antragstellung?
7:48 Worauf ist beim Antrag zu achten?
8:28 Ist die Bewilligung einer Schulassistenz befristet?
9:16 Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
10:05 Gründe für rechtswridige Ablehnungen?
10:40 Wo sieht der VdK Nachbesserungsbedarf?
11:44 Wo finden Eltern Assistenten?
12:22 Infos für individuelle Fragen
12:55 Outro

Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.

In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier:
https://bw.vdk.de/beratung/rechtsbera...

YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"

In 34 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnenen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.

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Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 34 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.

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