Erhalten Arbeitnehmer bei jeder Kündigung eine Abfindung?
Erfahren Sie in diesem Video, welche Möglichkeiten und Chancen Sie haben bei einer Kündigung eine Abfindung erhalten zu können.
🕘 Inhalt:
0:00 - Intro
0:42 - Erhält man wirklich eine Abfindung?
3:00 - Eine Besonderheit bei der Abfindung
Oft begegnet mir die Meinung beim Arbeitnehmer:
„Ja, wenn er eine Kündigung bekommen würde, dann kriegt er auch eine Abfindung. Insofern gar nicht so schlecht, wenn man eine Kündigung bekommt, denn dann wenigstens hat man gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.“
Ist das richtig oder ist das ein Irrglaube?
Richtig ist, und das ist in 90% der Fälle richtig: Man hat keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Eine Abfindung, das ist nur ein ganz krasser Ausnahmefall, jedenfalls wenn man ins Gesetz schaut, dass man darauf einen Anspruch hat als Arbeitnehmer. Das ist einmal der Fall, wenn man einmal als Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Einem ist gekündigt worden und man klagt dagegen beim Arbeitsgericht und man würde sogar gewinnen, ist aber vielleicht mittlerweile schon in der Situation, dass man in die nächste Stelle will, beziehungsweise, dass einfach die Fortsetzung einem unzumutbar ist beim bisherigen Arbeitgeber weiter zu arbeiten. Und dann kann man, obwohl man gewinnt, feststellen lassen durch Urteil, dass das Arbeitsverhältnis endet und dann bekommt man eine Abfindung. Es gibt noch so ein paar Sondertatbestände rund herum, aber das ist der wesentliche Fall.
Ein anderer Fall ist derjenige:
Arbeitgeber möchte eine Betriebsänderung machen, macht das auch und beteiligt den Betriebsrat nicht. Dann sieht § 113 BetrVG vor, dass der einzelne Arbeitnehmer, der von so einer Betriebsänderung betroffen ist, wo einfach ein ganzer Betrieb, vielleicht ein Teil, stillgelegt wird, dass dann der einzelne Arbeitnehmer einen Nachteilsausgleichsanspruch bekommt, und zwar gerade deswegen weil eben der Betriebsrat nicht beteiligt wurde. Das ist so eine gewisse Sanktion. Was aber unabhängig von diesen gesetzlichen Regelungen möglich ist, selbstverständlich, man kann eine Vereinbarung schließen. Beispielsweise, dass die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag eine Abfindungsregelung aufnehmen, oder aber, dass Betriebsrat und Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung sagen, beispielsweise auch in einem Sozialplan:
"Bei den und den Voraussetzungen, wenn da das Arbeitsverhältnis endet, dann soll eine Abfindung gezahlt werden."
Häufig kommt auch auf arbeitsvertraglicher Ebene eine Abfindungsregelung vor, das ist dann meistens ein letztlich gerichtlicher Vergleich, wenn der Arbeitsgerichtsprozess bezüglich der Kündigung schon begonnen hat und dann möchte man nicht lange ein Urteilsverfahren machen, einen gerichtlichen Streit machen, sondern man einigt sich dann quasi im Beisein des Richters darauf, dass das Arbeitsverhältnis, das eigentlich durch Kündigung beendet werden sollte, dass eben im Wege des gerichtlichen Vergleichs festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis endet und dann bekommt man auch eine Abfindung.
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