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Скачать или смотреть Wann und zu welchem Preis darf ich ein Unfallauto verkaufen?

  • Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
  • 2020-07-30
  • 4722
Wann und zu welchem Preis darf ich ein Unfallauto verkaufen?
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Описание к видео Wann und zu welchem Preis darf ich ein Unfallauto verkaufen?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin zum Thema Unfallregulierung, ob man sein Auto nach einem Unfall verkaufen darf.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Darf ich nach einem Unfall den Verunfallten Wagen verkaufen? Wenn ja, wann und zu welchem Preis? Der Frage gehen wir heute nach.
Willkommen zurück liebe Zuschauer! Mein Name ist Henning Hartmann. Es geht wieder mal um Verkehrsrecht. Wenn nach einem unverschuldeten Unfall der Sachverständige Restwertangebote in seinem Gutachten reinschreibt, wie das regelmäßig der Fall ist, dann darf zu diesem Preis, der sich aus dem Gutachten ergibt verkauft werden. 
Die Versicherer wenden häufig ein, dass ein höherer Restwert hätte erzielt werden können und versuchen auch an dieser Stelle die Ansprüche zu kürzen. Da hat die Rechtsprechung sich klar zu positioniert, zuletzt Amtsgericht Bad Hersfeld, Entscheidung aus Dezember 2019, Aktenzeichen 10 C, 606 aus 19. Wenn es eine Angabe zu dem Restwert gibt und zwar in dem Gutachten, dann darf verkauft werden, zu diesem Preis und sofort, ohne dass sie dann irgendwelche Nachteile befürchten müssen. Sie müssen nicht noch Marktforschung betreiben und versuchen durch Insertionen dort irgendwelche höheren Kaufpreise zu erzielen, sondern dieser Wert ist dann maßgeblich, mehr darf ihnen dann am Ende auch nicht abgezogen werden. Warum abgezogen werden? Klar, sie haben dann ja das Unfall Fahrzeug verkauft, der Gegenwert ist ihnen zugeflossen, so dass das dann natürlich nicht erneut bezahlt wird, das ist richtig, aber bei der Höhe gilt das, was ich gerade gesagt habe, sie können zu dem Wert verkaufen, der sich aus dem Gutachten ergibt. 
Ich hoffe, dass ich hier die eine oder andere Frage klären konnte, sie können gerne sich kostenlos informiert halten, über neue Entwicklungen auf den Gebieten Verkehrsrecht und Strafrecht, durch klicken auf dieses Bild, damit hätten sie dann den Kanal abonniert. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal!“


Mehr Informationen zum Thema Unfallregulierung:
Verwertung des Unfallfahrzeuges:
https://www.ra-hartmann.de/verwertung...
Verkehrsunfall – wie viel Geld bekomme ich? Teil VI – Sonstige Schadenspositionen:
https://www.ra-hartmann.de/verkehrsun...


Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare.

Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de

Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)

Auch bei Facebook unter:   / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner  

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