Historisches Urteil in Luxemburg - F.A.Z. Digitalwirtschaft

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Die EU-Verbraucherschutzorganisation BEUC nannte das Google-Urteil eine „bahnbrechende Entscheidung zu Gunsten der Verbraucher“: In den Wettbewerbsfällen um die Steuervorteile für Apple in Irland und um Google Shopping hat die EU-Kommission vor Gericht gewonnen – ohne jede Einschränkung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat der europäischen Wettbewerbsbehörde in letzter Instanz recht gegeben und Entscheidungen gegen die beiden Digitalkonzerne damit bestätigt. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kann zufrieden sein.
Beide Fälle gelten als die wichtigsten auf den betreffenden Teilfeldern des EU-Wettbewerbsrechts, also zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Google Shopping) und dem Beihilfenrecht in Steuerfragen (Apple) während der zehnjährigen Amtszeit Vestagers. Mit unserem Brüsseler Korrespondenten Werner Mussler reden wir über den Ausgangspunkt der Auseinandersetzung – und was dies für die Wettbewerbsfähigkeit der EU bedeuten könnte. Denn um die ist es nicht gut bestellt: Mario Draghi, der Beauftragte der EU-Kommission für Wettbewerbsfähigkeit, hat es gerade erst schriftlich festgehalten. Die EU befinde sich wieder im wirtschaftlichen Krisenmodus, ja im „langsamen Todeskampf“, sagt der Italiener. Die Produktivitätslücke zu Amerika sei zu groß, der Anteil an öffentlichen und privaten Investitionen zu gering, die Alterung bedrohlich, der technologische Rückstand gegenüber einem größeren Teil der Welt wachse.

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