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Скачать или смотреть Blitzer-Apps im Straßenverkehr: Erlaubt oder verboten? Die aktuelle Rechtslage

  • Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
  • 2025-02-12
  • 987
Blitzer-Apps im Straßenverkehr: Erlaubt oder verboten? Die aktuelle Rechtslage
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Описание к видео Blitzer-Apps im Straßenverkehr: Erlaubt oder verboten? Die aktuelle Rechtslage

Fachanwalt Henning Hartmann erläutert die aktuelle Rechtslage zur Nutzung von Blitzer-Apps und gibt Hinweise, was Fahrer und Beifahrer beachten sollten.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Ist die Blitzerapp legal oder nicht? Das klären wir heute.
Hallo liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in Oranienburg.
Es geht um die Blitzer App, die sich sehr großer Beliebtheit erfreut. Da wird durch Hinweise von anderen Nutzern der App vor Geschwindigkeitsmessgeräten gewarnt. Warum ist das durchaus relevant?
Weil es wird immer mehr geblitzt auf Deutschlands Straßen und die Haushalte werden durch diese Verfahren offensichtlich dann doch sehr stark gestützt, so dass zu verzeichnen ist, Geschwindigkeitsmessungen nehmen wieder zu.
Da kommt die Blitzer App ins Spiel. Und warum ist auch das juristisch nicht ganz uninteressant? Weil, wenn jemand verurteilt wird wegen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift um die es hier geht, das ist der §23, Absatz 1a Straßenverkehrsordnung. Wenn ein Bußgeldbescheid ergeht und eine Verurteilung erfolgt, dann folgt die Eintragung von einem Punkt in Flensburg wegen Benutzung der Blitzer.
Da geht es dann immer um die Frage: Wie ist das denn, wenn der Beifahrer die App nutzt, also nicht der Fahrer selber? Da hatte ich kürzlich wieder einige ganz aktuelle Fälle, wo dann die Verfahren eingestellt wurden. Aber der Gegenwind aus der Rechtsprechung nimmt leider zu.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nämlich in einer Entscheidung nunmehr klargestellt, dass auch die Benutzung durch den Beifahrer dazu führen kann, dass dann der Fahrer tatsächlich ein Bußgeldbescheid nach §23, Absatz 1a bekommt und eben mit dem entsprechenden Punkteeintrag, so dass die Rechtsprechung, die hier lange überwogen hat, wo es dann nämlich geheißen hat, solange es der Fahrer nicht macht, ist alles in Ordnung, das diese Rechtsprechung also tatsächlich ein Ende gefunden haben dürfte. Ich gebe Ihnen noch das Aktenzeichen dieser Entscheidung. Das ist Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss aus 9/23. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben oder zu anderen Themen, schreiben Sie mir gerne über die Kommentarspalte. Ansonsten finden Sie auf meiner Homepage www.ra-hartmann.de viele Informationen zu diesem und ähnlichen Themen.
Ansonsten können Sie gerne meinen YouTube Kanal abonnieren, dann bleiben Sie kostenlos informiert zu interessanten Fragestellungen rund um das Verkehrsrecht, Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Vielen Dank! Bis zum nächsten Mal und Tschüss!“


Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de

Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)

Blogbeitrag:
Dieser Blogeintrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen der Nutzung von Blitzer-Apps im Straßenverkehr:

https://www.ra-hartmann.de/blitzer-ap...




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