Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld

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Dr. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Stuttgart erläutert die Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Gemeint ist in der Regel die Sperrzeit von 12 Wochen, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisse beigetragen hat.

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