Mindestlohn in der sogenannten "24 Stunden Pflege"

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Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes mit einem klaren Handlungsauftrag an die Politik, die seit nunmehr 17 Jahren bei diesem Thema wegschaut.Einerseits das Bedürfnis von Angehörigen und Pflegebedürftigen nach einer bezahlbaren Vollzeitpflege, andererseits der Ruf nach einer besseren Bezahlung der Pflegekräfte, zumeist aus Osteuropa.Das BAG bestimmt, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Bereitschaftszeiten anfallen, welche entsprechend entlohnt werden müssen, auch wenn man unter einem Dach zusammen lebt. Eine für beide Seiten tragbare Lösung ist längst überfällig.

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