KEINE Schenkungsteuer mit KGaA-Modell (Neues Urteil!)

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In einem bemerkenswerten Urteil hat das Finanzgericht entschieden, dass bei der Übertragung eines Vermögens von 100 Millionen Euro durch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keine Schenkungsteuer anfällt. Diese Entscheidung, ein Präzedenzfall in der Steuerrechtsgeschichte, beruht auf einer komplexen Auslegung von Steuergesetzen und der spezifischen Struktur der KGaA. Sie zeigt die Durchlässigkeit des Steuersystems bei großen Vermögenstransfers und könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Vermögensübertragungen und Steuerplanungen großer Unternehmen und vermögender Privatpersonen haben.

0:00 Einleitung & Intro
1:07 Schenkungsteuer bei 100 Mio. €
2:41 100 Mio. € per KGaA übertragen
7:46 Alternative Gestaltungsmöglichkeiten
9:28 Entscheidung durch den BFH
11:05 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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