Mitunternehmerschaften: Besteuerung von GbR, oHG, KG und GmbH & Co. KG | Personengesellschaften 1/10

Описание к видео Mitunternehmerschaften: Besteuerung von GbR, oHG, KG und GmbH & Co. KG | Personengesellschaften 1/10

Im ersten Teil unserer Videoreihe zur Besteuerung von Personengesellschaften geht es zunächst um die Grundlagen. So muss man zwischen dem zivilrechtlichen Status als Gesellschafter und dem steuerrechtlich relevanten Tatbestandsmerkmal als Mitunternehmer unterscheiden. Weiterhin können Personengesellschaften statt gewerbliche auch andere Einkünfte erzielen. Außerdem sprechen wir noch über die gewerbliche Infizierung und die gewerbliche Prägung.

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0:00 Einleitung & Intro
2:29 Relevanz für das Steuerberaterexamen
7:24 Grundlagen der Mitunternehmerschaft
11:28 Relevanz der Grundlagen im Studium
14:15 Gesetzliche Regelungen und Grundlagen
22:05 Gewerbliche Infizierung
26:17 Gewerbliche Prägung
29:53 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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