Umtausch, Garantie, Gewährleistung, Gutscheine: Meine Rechte | Marktcheck SWR

Описание к видео Umtausch, Garantie, Gewährleistung, Gutscheine: Meine Rechte | Marktcheck SWR

Welche Rechte haben Verbraucher, wenn sie Waren umtauschen wollen? Wie steht es um Gewährleistung und Garantie? Kann ich Geschenke zurückverlangen?

Hattet ihr schon Probleme, defekte Produkte ersetzt oder repariert zu bekommen? Schreibt´s in die Kommentare!
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Bei diesem Video handelt es sich um eine Auskopplung aus der Marktcheck-Sendung vom 12. Dezember 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv

Übrigens: Da Marktcheck zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
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GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG: WAS IST DER UNTERSCHIED?
Egal ob Kaffeemaschine, Smartphone oder Auto – bei jedem gekauften Produkt erhält der Käufer neben dem Artikel auch gewisse Sicherheiten. Kommt es nach dem Kauf zu Problemen, haben die Kunden daraus gewisse Rechte. Die meisten Kunden kennen wohl die Garantie. Sie wird üblicherweise vom Hersteller gegeben, manchmal gibt es jedoch auch Händlergarantien. Der Garantiegeber legt dabei auch die Rahmenbedingungen fest, eine einheitliche Vorgabe über den Garantieumfang gibt es nicht. Zudem ist die Garantie eine freiwillige Leistung, der Hersteller ist also nicht dazu verpflichtet, seine Kunden abzusichern.

Dennoch muss die Garantie einige gesetzliche Anforderungen erfüllen. Beispielsweise müssen Name und Anschrift des Garantiegebers angegeben werden und die Garantiebestimmungen dürfen nicht in den AGBs oder ähnlichen Unterlagen versteckt werden. Stattdessen muss sie als gesonderte Information ausgehändigt werden. Zudem müssen die Bestimmungen eine konkrete Anweisung geben, was der Verbraucher tun muss, um die vereinbarten Garantieleistungen zu erhalten.

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG IST PFLICHT
Neben der Garantie sind Kunden immer über die gesetzliche Gewährleistung abgesichert. Sie ist für jeden Händler Pflicht und darf auch nicht durch eine Garantie des Herstellers ausgehebelt werden. Der Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich für die ersten zwei Jahre nach dem Kauf, selbstverschuldete Mängel sind dabei jedoch ausgeschlossen. Garantie und Gewährleistung gelten unabhängig voneinander, der Kunde sollte in den Garantiebedingungen über seine Gewährleistungsrechte aufgeklärt werden. Kommt es zu einem Mangel an einem gekauften Produkt, kann der Verbraucher sich also auf eine der beiden Absicherungen berufen.

Rechtsexperte Karl-Dieter Möller empfiehlt, bei einem Schadensfall immer zuerst die Gewährleistung zu prüfen, denn deren Rahmenbedingungen sind gesetzlich genau geregelt. Sollte diese nicht greifen oder bereits zwei Jahre seit dem Kauf vergangen sein, kann man auf die Garantie zurückgreifen, falls diese eine längere Gültigkeit hat. 2022 hat sich die Gesetzeslage zugunsten von Käufern geändert. Betroffen ist hiervon auch die im Gewährleistungsrecht enthaltene Sachmängelhaftung.

Noch mehr zum Thema plus alles Wichtige rund um Umtausch-Rechte und Gutscheine seht ihr im Video!
Einen Artikel zum Thema gibt es hier: https://www.swrfernsehen.de/marktchec...

Autorin: Lara Zell
Bildquelle: Adobe Stock | Cookie Studio | George Dolgikh
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