Höchstspannungslei­tun­gen in den Bundes­be­darfsplan aufgenommen

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Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, den ersten Teil des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den
Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ angenommen und den übrigen Teil späteren Beschlussfassungen vorzubehalten. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die Unionsfraktion die AfD-Fraktion, die beiden Gruppen Die Linke und BSW sowie der fraktionslose Abgeordnete Robert Farle.

https://www.bundestag.de/dokumente/te...

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