Belehrung § 43 Infektionsschutzgesetz - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote

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Betriebsärztliche Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz / IfSG zu den entsprechenden Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten gemäß § 42 IfSG.
Bescheinigungen werden nur im Rahmen der Betreuung der gesamten Firma ausgestellt!
Sofern Sie als Arbeitgeber solche Belehrungen wünschen, bitte ich Sie mich zu kontaktieren: [email protected]

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