Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) -- Was Unternehmer wissen sollten | Kanzlei WBS

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Viele Unternehmer verwenden für die Ausgestaltung ihrer Verträge AGB. Das Verwenden allgemeiner Geschäftsbedingungen erleichtert den Geschäftsverkehr bei immer wiederkehrenden gleichartigen Verträgen. Es gibt jedoch einiges zu beachten. Das Gesetz setzt den Unternehmern inhaltliche und formale Grenzen bei der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen. Wie diese im Einzelnen aussehen, soll im Folgenden erläutert werden.

AGB liegen bei vorformulierten Vertragsbedingungen vor, die für eine Vielzahl von Verträgen von einer Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages der anderen Partei vorgegeben werden. Bei AGB handelt es sich somit um einseitige Vertragsbedingungen, die nicht individuell ausgehandelt werden. Eine „Vielzahl von Fällen" wird bei bereits bei Vorliegen von drei Fällen angenommen. Zum Teil reicht es schon aus, dass die AGB mit „Wiederholungsabsicht" einmalig verwendet wurden. Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher reicht die einmalige Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen, um von AGB zu sprechen. Entscheidend ist hier nur, dass die Vertragsbedingungen einseitig gestellt werden und die andere Partei, hier der Verbraucher, keinen Einfluss auf die Vertragsbedingungen hat. Einen Einfluss auf die Vertragsbedingungen im Sinne der Rechtsprechung hat der Verbraucher nicht schon dadurch, dass ihm die Unterzeichnung der AGB freigestellt wird. Ein solcher Einfluss wird erst dann angenommen, wenn Verhandlungen zum Inhalt der Klauseln stattfinden.

AGB werden zur vertraglichen Ausgestaltung häufig in Kaufverträgen, Bankverträgen, Mietverträgen und Internetverträgen angewandt. Nicht erlaubt ist die Verwendung von AGB in den Bereichen des Erb- Familien- und Gesellschaftsrechts. Auch Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen müssen individuell von den Vertragspartnern ausgehandelt werden.

Die Nutzung von AGB ist für Unternehmer sinnvoll, denn durch sie spart man Zeit und erleichtert den Abschluss von Massenverträgen. Vorausgesetzt die AGB sind professionell, auf die jeweilige Branche abgestimmt, geschrieben worden. Die Verwendung unwirksamer AGB kann nachteilig sein. Wird eine AGB-Klausel im Rechtsstreit für unwirksam erklärt, gilt an Stelle dieser Klausel häufig die für den Unternehmer ungünstigere gesetzliche Regelung.

Besonders hilfreich ist die Verwendung von AGB in den Fällen, in denen die bestehenden gesetzlichen Regelungen unzureichend sind oder das Gesetz zur Regelung bestimmter Sachverhalte unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet. AGB schaffen an dieser Stelle Klarheit und helfen bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/agb

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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