Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG

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Barrierefreiheit ist als wichtiges Kriterium im Online-Marketing in den letzten Jahren etwas in den Hintergrund gerückt.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) möchte die EU jedoch im Rahmen einer inklusiven Gesellschaft die Barrierefreiheit stärken.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheits­anforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) wird auch in Deutschland

Der Umsetzungsstand:
Referentenentwurf ist veröffentlich am 01.03.2021
Regierungsentwurf ist verabschiedet 24.03.2021
Gesetz ist verkündet am 22.07.2021
Gültigkeit ab 28.06.2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Welche Produkte barrierefrei zu gestalten sind
Unter anderem folgende Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

Computer, Notebooks, Tablets, Smartphone, Mobiltelefone
Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
Fernsehgeräte mit Internetzugang
E-Book-Lesegeräte
Router

Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

Telefondienste
E-Books
Messenger-Dienste
auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
Bankdienstleistungen
elektronischer Geschäftsverkehr
Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

Unabhängig von dieser Liste ist jedes Unternehmen das eine Webseite betreibt und demnach Dienstleistungen im elektronische Geschäftsverkehr anbietet verpflichtet die Webseite barrierefrei zu gestalten. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende, weniger als 2 Mio Euro Umsatz)

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