Falschaussage des Herrn Gysi was einen Staat ausmacht (3-Elemente-Lehre)???

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So also sollen wir ein Staat sein ? Herr Gysi will Jurist sein ?
Dann sollte er doch mal schauen , was Staat bedeutet....3-Elemente -Lehre..,genau beachten was er dazu sagt!!!
Er sieht es nur aus der Sicht der Politikwissenschaft...
Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“ (Jellinek). Häufig wird diese klassische „Drei-Elemente-Lehre“, nach der ein Staat ein gemeinsames, durch in der Regel ausgeübte Gebietshoheit abgegrenztes Staatsgebiet,[1] ein dazugehöriges Staatsvolk und die Machtausübung über dieses umfasst,[2] um die Notwendigkeit einer rechtlichen Verfasstheit jener Gemeinschaft ergänzt.
Und nun ... https://de.wikipedia.org/wiki/Staat

https://de.wikipedia.org/wiki/Völkerr...

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lat. ius gentium, „Recht der Völker“) ist eine überstaatliche, auch aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.
Der Begriff Internationales Öffentliches Recht wird seit dem 19. Jahrhundert oft synonym verwendet, was auch auf den starken Einfluss des englischen Fachbegriffs international public law zurückzuführen ist.[1]
Wichtigste positivrechtliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet. Soweit man sich als Staat bezeichnen kann...Souveränität!!!
..weiter: https://de.wikipedia.org/wiki/Justizb...
Die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11. März 1937 ist eine Rechtsverordnung des Reichsministers der Justiz und trat am 1. April 1937 in Kraft. Sie gilt als vorkonstitutionelles Recht nach Art. 123 Grundgesetz bis heute fort. Ihre Verordnungsermächtigungen, Art. 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 und Art. VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 sind außer Kraft getreten.[1] Dies berührt die Gültigkeit der Rechtsverordnung jedoch nicht.[2...........................

..und nun will Herr GYSI die Souveränität endlich wieder haben ?
über Reichsrecht, was man mit dem Reich eigentlich will ??? aha...

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