Designschutz mit einer Designanmeldung/Geschmacksmuster - Kosten - Howto und Tutorial

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In diesem Video geht es um Designschutz mit einer Designanmeldung bzw. einem Geschmacksmuster. #rolfclaessen Abonnieren https://www.youtube.com/subscription_...

Ich bin Rolf Claessen, Patentanwalt und Partner bei Michalski · Hüttermann & Partner, und in diesem Video erkläre ich genau, wie und wo man ein Design schützen kann und was das kostet. In diesem Video erkläre ich
1) Was man vor der Anmeldung eines Designs beachten sollte
2) Wo und wie man die Anmeldung des Designs macht – was sind die typischen Fehler?
3) Was die Anmeldung des Designs kostet
Haben Sie schon mal ein Design angemeldet?
Vor der Anmeldung eines Designs sollte man wissen, dass ein Design zum Anmeldetag neu sein muss, damit es später erfolgreich durchgesetzt werden kann. Die allermeisten Ämter prüfen nämlich nicht, ob das eingereichte Design tatsächlich neu ist. Allerdings wird das bei der Durchsetzung des Designs in der Regel überprüft, so dass man darauf achten sollte. Das heißt zum einem, dass das Design vor dem Anmeldetag nicht der Öffentlichkeit gezeigt werden sollte. Hier gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme: wenn die Vorstellung des Designs auf den Anmelder zurückgeht und die Vorstellung in den letzten 12 Monaten erfolgt ist, dann ist diese Veröffentlichung unschädlich. Zum anderen sollte man eigentlich auch vor dem Anmeldetag eine Recherche durchführen, ob es das Design schon vor dem Anmeldetag gab. Es ist allerdings so, dass die Anmeldung eines Designs recht günstig ist und die Recherche recht aufwändig. Daher verzichten viele Anmelder auf eine Recherche. Es ist schließlich auch unwahrscheinlich, dass jemand anderes vor dem Anmeldetag genau dasselbe Design gefunden hat. Dies kann dann aber in der Praxis dazu führen, dass das eigene geschützte Design später einen sehr geringen Schutzbereich hat, da dieser von den Gerichten in der Regel abhängig vom Abstand des eigenen Designs von den vorher bereits existierenden Designs bestimmt wird.
Wo und wie kann man ein Design schützen? Für deutsche Anmelder gibt es in der Regel drei Optionen für die erste Anmeldung eines Designs. Unabhängig von der ersten Anmeldung kann man innerhalb der sog. Prioritätsfrist von 6 Monaten auch in beliebig anderen Ländern Schutz bewirken. Nun also zu den drei Optionen:
1) Die Anmeldung eines deutschen Designs beim DPMA
2) Gemeinschaftsgeschmacksmuster: EU weiter Designschutz beim EUIPO
3) Haager Muster: bei der WIPO in Genf kann man mit einer einzigen Anmeldung Schutz in der EU, in der Schweiz, den USA, Japan, Korea und vielen anderen Ländern bewirken.
Das Wichtigste bei der Designanmeldung sind die Abbildungen. Pro dreidimensionalem Design empfehle ich 7 Abbildungen: vorne, hinten, rechts, links, oben, unten und perspektivisch von schräg oben. Die Abbildungen sollten das Design vor einem neutralen weißen Hintergrund ohne Schatten zeigen. Für den breitesten Schutz empfiehlt sich oft die Anmeldung des Designs als Strichzeichnung oder als Graustufenrendering.
Tipp: es ist immer nur genau das geschützt, was abgebildet ist. Wenn Sie also Ihr Design auf einem Tisch mit geöffnetem Fenster im Hintergrund fotografieren und dann als Design einreichen, dann ist auch nur genau dieser visuelle Eindruck geschützt. Je abstrakter Sie Die Anmeldung gestalten, je breiter ist der Schutzbereich.
Wo kann man also jetzt konkret die Designs anmelden und was kosten die Designs? Hier sind die Links zu den Anmeldeformularen:
- DPMA: https://direkt.dpma.de/design/
- EUIPO: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de...
- WIPO: http://www.wipo.int/hague/en/how_to/f...
Die Kosten für eine Designanmeldung in Deutschland liegen bei wenigstens 60 EUR, beim EUIPO bei wenigstens 350 EUR und bei der WIPO für das Haager Muster sind sie sehr komplex und hängen von vielen Faktoren ab. Auf der Webseite der WIPO gibt es einen Gebührenrechner http://www.wipo.int/hague/en/fees/cal...
Da man bei der Anmeldung der Designs und vor allem bei den Abbildungen viel falsch machen kann, rate ich dringend dazu, für eine Designanmeldung einen Patentanwalt oder einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt zu fragen.


Dr. Rolf Claessen
Michalski · Hüttermann & Partner
Kaistr. 16A
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Germany

Telephone: +49 211 159 249 0
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Sie haben sich ein Video von Rolf Claessen angesehen. Die Meinungen der Teilnemer in diesem Video sind ihre eigenen Meinungen und spiegeln nicht die Meinung der jeweiligen Kanzleien wieder und werden auch nicht von den Kanzleien mitgetragen. Keiner der Inhalte soll als Rechtsberatung angesehen werden. Diese Videos sollten unter keinen Umständen als Rechtsberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Die Inhalte dieser Videos sind als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie Ihren Patentanwalt kontaktieren. Konsultieren Sie Ihren Patentanwalt.

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