Heizungsgesetz beschlossen - Kommunale Wärmeplanung für Bestandsimmobilien | Immobilien

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Heizungsgesetz beschlossen - Kommunale Wärmeplanung für Bestandsimmobilien
Nachdem das Heizungsgesetz beschlossen ist, fragen sich die Immobilieneigentümer der Bestandsimmobilien, welche Heizung sie jetzt einbauen sollen und welche kommunalen Vorgaben sie beachten müssen. Die Städte, Gemeinden und Kommunen sind verpflichtet eine "Kommunale Wärmeplanung" für die Bestandsimmobilien zu erstellen. Doch was heißt das für Immobilieneigentümer? Die Antwort erhalten Sie in diesem Video.

▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 – Einleitung
00:40 – Das neue Heizungsgesetz bei Neubauten
01:02 – Das neue Heizungsgesetz bei Bestandsimmobilien
01:13 – Kommunale Wärmeplanung – was ist das?
02:16 – Wenn es keine „Kommunale Wärmeplanung gibt?
02:31 – Wann muss die „Kommunale Wärmeplanung“ fertig sein?
02:57 – Was, wenn die „Kommunale Wärmeplanung“ vorliegt?

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