Kündigung von Lebensversicherung Rentenversicherung

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Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen, erklärt von der Anwaltskanzlei Dr. Markutzki und Dr. Mauch, 76530 Baden-Baden


http://www.widerruf-versicherungen.de, Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen, Dr. Makrutzki und Dr. Mauch, Partnerschaft von Rechtsanwälten, 76530 Baden-Baden, Telefon: 07221/302478-0.

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und helfen Ihnen wenn Ihr Versicherungsvertrag angreifbar ist.

Haben Sie in der Vergangenheit eine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt und sich den Rückkaufswert auszahlen lassen? Oder sind Sie mit der Wertentwicklung einer noch bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung unzufrieden und wollen diese kündigen?

Dann sollten Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung durch uns auf eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung überprüfen lassen.

Entspricht diese Widerrufsbelehrung nämlich nicht den gesetzlichen Vorschriften dann haben Sie auch noch nach vielen Jahren das Recht Ihre Lebens- oder Rentenversicherung nachträglich zu widerrufen.

Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Fällen entschieden. Entsprechen die Widerrufsbelehrungen oder die verwendeten Verbraucherinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen dann hat die bisherige Widerrufsfrist gar nicht begonnen. In der Folge können zahlreiche Kunden noch Jahre nach Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung dieser widersprechen.

Der Versicherungsvertrag wird dann bei einem erfolgreichen Widerspruch einfach rückabgewickelt. Das bedeutet, dass Sie alle eingezahlten Beiträge plus Nutzungsersatz zurückbekommen. Abgezogen wird lediglich ein geringer Betrag für den von der Versicherung geleisteten Todesfallschutz sowie, falls vorhanden, die Beiträge für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Der Widerspruch einer Lebens- oder Rentenversicherung könnte für Sie dann in Frage kommen, wenn Sie in den Jahren 1991 bis 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und diese bereits mittlerweile gekündigt haben.

In diesen Fällen können Sie durch den Widerspruch eine erhebliche Nachzahlung zu dem bereits erhaltenen Rückkaufswert erhalten. Wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung bisher noch nicht gekündigt haben, dies aber gerne tun möchten können Sie durch den Widerspruch eine Rückzahlung erzielen, die deutlich über dem von der Versicherung angebotenen Rückkaufswert liegt.

Lassen Sie jetzt Ihren Versicherungsvertrag mit unserer Hilfe überprüfen. Sie erhalten in den meisten Fällen innerhalb von nur 72 Stunden eine Ersteinschätzung, ob Ihr Versicherungsvertrag angreifbar ist - oder nicht.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Dr. Makrutzki – Dr. Mauch
Partnerschaft von Rechtsanwälten

Gernsbacher Straße 1
76530 Baden-Baden

Telefon: 07221/302478-0
Fax: 07221/302478-9

E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.widerruf-versicherungen.de

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