In der Sendung „phoenix persönlich“ spricht Eva Lindenau mit Ulf Buermeyer, Jurist, Mitgründer und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, u.a. über 75 Jahre Grundgesetz, den Schutz des Bundesverfassungsgerichts, mögliche Maßnahmen gegen Hass im Netz und die Reform des Klimaschutzgesetzes.
Der Jurist Ulf Buermeyer, Co-Host des Politik-Podcasts „Lage der Nation“, bezweifelt, dass die Reform des Klimaschutzgesetzes bei einer Klage in Karlsruhe Bestand hätte: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber wirksamen Klimaschutz ins Stammbuch geschrieben, gerade für die zukünftigen Generationen. Und ich würde denken, dass diese Novelle diesem Ziel absolut entgegenläuft.“ Wenn man gegen dieses Änderungsgesetz klagen würde, sieht Buermeyer das Bundesverfassungsgericht in einer „relativ komfortablen Position“. „Es muss dann nämlich dem Gesetzgeber nicht sagen, das musst du tun für Klimaschutz, sondern es kann sagen: Lieber Gesetzgeber, was immer du tust, weniger Klimaschutz geht jedenfalls nicht. Und könnte sich einfach darauf beschränken, dieses Änderungsgesetz für verfassungswidrig zu erklären. Das halte ich für sehr wahrscheinlich. Also, sollte dagegen geklagt werden, dann hätte ein solches Verfahren aus meiner Sicht gute Aussichten auf Erfolg.“
Mit Blick auf 75 Jahre Grundgesetz, erklärt Buermeyer, dass es im Ansatz eine sehr gute, eine liberale, eine sehr demokratische und sehr soziale Verfassung sei. „Aber natürlich stammt das Grundgesetz im Grundsatz aus dem Jahren 1948/49. Es ist immer wieder mal geändert worden, aber der Grundzuschnitt ist inzwischen 75 Jahre alt. Und wir können sehr glücklich sein, dass zentraler Hüter dieses Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht ist, das sich immer wieder auch dem Fortschreiben dieses Grundgesetzes für die veränderten Zeiten verschrieben hat.“
Um effektiv gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen zu können, hat sich Ulf Buermeyer seit Jahren für die Möglichkeit von Accountsperren stark gemacht, räumt aber ein, dass vielfach kritisiert würde, dass es sich dabei um Zensur handeln könnte. „Ich will nicht in Abrede stellen, dass natürlich Accountsperren Eingriffe in die Meinungsäußerungsfreiheit wären. Aber zugleich würde sich der Staat damit schützend vor die Meinungsäußerungsfreiheit der Menschen stellen -zum Beispiel Frauen oder geflüchtete Menschen-, die durch diese Hassprediger aus dem Netz vertrieben werden.“
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