Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen

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Als Weiterbildung bezeichnet man eigentlich alles, was nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss folgt. Von der Steuer absetzen kann man die Weiterbildung allerdings nur, wenn diese in einem konkreten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit steht und beruflich veranlasst ist. Private Motive dürfen nur eine untergeordnete Rolle spielen. Bei einer Weiterbildung kommen viele Posten zusammen, die als Werbungskosten geltend gemacht werden können: Honorare und Kursgebühren, Druckkosten für die Abschlussarbeit und Prüfungsgebühren, aber auch das heimische Arbeitszimmer -- vorausgesetzt, dort wird für eine Weiterbildung gelernt. Trifft man sich bei einem Mitlernenden, kann man auch die Kosten für diese Fahrt abrechnen. Die Fahrten zum Vollzeitunterricht, die Verpflegung und die Übernachtung am jeweiligen Bildungsort. Auch die Arbeitsmittel können abgerechnet werden, darunter fallen neben den Büchern auch Schreibtischstühle und Taschen. Steuerberaterin Annett Popov erläutert die neusten Möglichkeiten in der Ratgebersendung "Sie fragen Experten antworten"

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