Die strafrechtlichen Folgen, wenn ein Zeuge vor Gericht lügt

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Leider nehmen die Verfahren wegen tatsächlich oder vermeintlich falschen Zeugenaussagen vor Gericht ständig. Da in der Regel die Zeugen nicht auf ihre Aussage vereidigt werden, kommt „nur“ der Strafttabestand des falschen uneidlichen Aussage in Betracht. Der Strafrahmen ist hierbei eine Strafe von drei Monaten bis zu 5 Jahren.
Die meisten diesbzüglichen Verfahren entstehen durch erhebliche Abweichungen zu früheren Aussagen des Zeugen (insbesondere bei der Polizei) oder durch eklatante Widersprüchen zu Aussagen von Polizeibeamten vor Gericht.
Die Drohung von Staatsanwälten in der Hauptverhandlung vor Gericht, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einzuleiten, ist ein sehr beliebtes Mittel zur Einschüchterung von Zeugen. Spätestens bei so einer Drohung ist ein Zeuge natürlich dann gut beraten, vor einer weiteren Aussage erst Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt zu holen und diesen dann auch als Zeugenbeistand mit in die Hauptverhandlung mitzunehmen.

Wenn jedoch ein solches Verfahren eingeleitet ist und die vermeintliche falsche Zeugenaussage folglich schon geschehen, dann ist mit einem erfahrenen Strafverteidiger die Verteidigung zu besprechen. Hierbei ist natürlich die Hauptfrage, ob die Aussage falsch oder doch richtig war. Das Problem dabei ist dabei häufig, dass die Gerichtsprotokolle die gestellten Fragen und auch die Antworten gar nicht oder nur teilweise enthalten.

Grundsätzlich meine ich immer alle Geschlechter.

Ulli H. Boldt
Fachanwalt für Strafrecht
Berlin-Dresden-Leipzig-Erfurt

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