Am Schauplatz Gericht: "Die Abrechnung" [12.1.2023]

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Abrechnungen aller Art – finanzielle wie zwischenmenschliche – sind der gemeinsame Nenner in den Fällen der aktuellen, von Ludwig Gantner und Maria Zweckmayr gestalteten „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe, die ORF 2 am Donnerstag, dem 12. Jänner 2023, um 21.05 Uhr zeigt.

In der ersten Geschichte ist ein Richter in einer für diese Sendung ungewöhnlichen Rolle zu sehen. Nicht als Autorität, die im Talar in einen Gerichtssaal huscht und dann als einzige Wortspende sagt:
„Bitte das Filmen und Fotografieren einstellen“. Sondern als Rechtsunterworfener, der in einem Konflikt mit Magistratsbeamten in die Defensive gedrängt wird und die Redaktion ersucht, seinen Fall zu dokumentieren. Der Herr Rat soll anlässlich eines Wienbesuchs gegen Paragraf 2 und 5 des Gesetzes über die Reinhaltung von Straßen mit öffentlichem Verkehr verstoßen haben. Konkret: Er soll ein kleines Stück Papier auf den Boden geworfen haben, wurde dabei von „Waste Watchern“ beobachtet, wollte ihnen seinen Ausweis nicht zeigen und ist weggegangen. Die Folge: Er soll 671 Euro Strafe bezahlen.

Zwei Fälle beschäftigen sich mit Blendungen, die bei der Stromerzeugung durch die Sonne entstehen. Konkret: durch Photovoltaikanlagen, die an Häusern oder Dächern angebracht werden und durch ihre Blendwirkung die Nachbarschaft angeblich unzumutbar belästigen. Herr P. aus Tirol hat an die „Am Schauplatz Gericht“-Redaktion geschrieben: „Nun hat meine Nachbarin auf Unterlassung der sie störenden Lichtreflexionen durch meine Anlage geklagt und möchte, dass ich diese um- oder abbaue.“ Ähnliches berichtet Herr S. aus Niederösterreich. Wie entscheiden Gerichte solche Beschwerden? Haben solche Konflikte vielleicht andere Hintergründe?

Was alles passieren kann, wenn man im Konflikt mit dem Nachbarn ins Prinzipielle kommt, wenn dann Beschimpfungen, Drohungen, Verleumdungen und Ärgeres folgen, beobachtet „Am Schauplatz Gericht“ seit mehr als einem Jahr im Waldviertel. Dort wird heftig darüber gestritten, wer wo gehen, filmen oder Schnee schaufeln darf. Zuletzt hat sich die Situation zugespitzt. Mit sehr unangenehmen strafrechtlichen Folgen für einen Nachbarn.

Im letzten Fall wird Frau F., eine Pensionistin aus der Steiermark, von einer großen Bank auf Zahlung von 3.500 Euro geklagt. Sie hätte per Fingerabdruck eine Überweisung zu einer dubiosen Handelsfirma für Kryptowährungen in Estland legitimiert. Frau F. sagt, dass sie nichts mit Kryptowährungen zu tun hat. Sie hätte keine Zahlung genehmigt und sich immer korrekt und vorsichtig verhalten. Offenbar waren Betrüger am Werk. Sie wurde von der Bank dennoch auf Zahlung geklagt.

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