Neues Kaufrecht 2022 - Geänderter Sachmangelbegriff, Ware mit digitalen Elementen, Verbraucherrecht

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Zum Jahreswechsel sind Reformen des Kaufrechts durch die Umsetzung der s.g. Warenkaufrichtline und der DIRL (Digitale Inhalte-RL) in Kraft getreten. Die Neuregelungen und Ergänzungen im Kaufrecht sowie Verbrauchsgüterkaufrecht werden in dieser Folge nachgezeichnet und besprochen. Was wurde wo im BGB geändert und warum? Von besonderem Interesse ist dabei u.a. die Einführung des Vertrags über Waren mit digitalen Elementen gem. § 475b BGB.

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