Schuldrecht AT: Drittschadensliquidation

Описание к видео Schuldrecht AT: Drittschadensliquidation

Die Drittschadensliquidation ist abzugrenzen zu dem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, dem Haftungsschaden und dem normativen Schadensbegriff. Tritt der Schaden zufällig nicht bei dem Inhaber des Anspruchs ein, sondern bei dem Dritten, kann dessen Schaden im Drittinteresse liquidiert werden. Dies geschieht dadurch, dass der Schaden zur Anspruchsgrundlage gezogen wird. Die typischen Fallgruppen (obligatorische Entlastung, etwa der Versendungskauf, Obhut für fremde Sachen und mittelbare Stellvertretung) sind nicht abschließend zu verstehen...

Der Beitrag greift typische Fragestellung aus der juristischen Ausbildung auf. Angereichert wird er mit Tipps für die Darstellung in der Klausur und Hausarbeit.

---------------------------
https://jura-freiburg.eu
---------------------------

Комментарии

Информация по комментариям в разработке