Rechnungswesen Grundlagen und Grundbegriffe (

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Rechnungswesen Grundlagen und Grundbegriffe Betriebliches Rechnungswesen bedeutet, dass jede Mengen- und Wertbewegung eines Unternehmens belegmäßig erfasst und ausgewertet wird.

Betriebliches Rechnungswesen kann in folgende Bereiche unterteilt werden: die Buchführung, die Kosten- und Leistungsrechnung, die Statistik, die Unternehmensanalyse und die Planung.

Die Kosten- und Leistungsrechnung erfasst Kosten und kontrolliert, ob nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit gewirtschaftet wird. Sie stellt Zahlen über die betriebliche Leistungsfähigkeit bereit. Sie bereitet Zahlen für Entscheidungen auf und vergleicht Ergebnisse in der Leistungserstellung.

Die Aufgaben der Buchführung sind:die Darstellung des Vermögens und der Schulden zu einem Stichtag, die Ermittlung des Unternehmenserfolgs, die Bereitstellung von Daten für Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Planung und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses.

Die Buchführung erfüllt folgende Funktionen: Sie ist Informationsquelle für die Gesellschafter des Unternehmens. Sie dient der Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gläubiger.

Sie ist Grundlage für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch Kreditinstitute. Sie liefert Grunddaten für die Besteuerung und sie ist Grundlage für Kontrollen der Sozialversicherungsträger.

Inventur. Jeder Kaufmann ist nach § 240 HGB verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres seine Wirtschaftsgüter nach Art, Menge und Wert genau aufzuzeichnen.

Wirtschaftsgüter sind Sachen, die dem Betrieb dienen und selbständig bewertbar sind. Die Arbeiten für das Verzeichnis werden als Inventur bezeichnet. Die Inventur ist an einem bestimmten Stichtag durchzuführen, an dem Vermögen und Schulden darzustellen sind.

Meist ist dies zum Ende des Geschäftsjahres. Die Inventur kann aber auch zu anderen Zeiten durchgeführt werden und Stichtag weiter gerechnet werden

Es werden drei Arten bzw. Bereiche von Inventuren unterschieden: die körperliche Inventur, die Buchinventur und die Anlageninventur.

Bei der körperlichen Inventur werden die körperlichen Vermögensgegenstände durch Zählen, Messen oder Wiegen aufgenommen.

Eine Schätzung mit anschließender Bewertung ist ebenfalls erlaubt, wenn eine exakte Aufnahme wirtschaftlich unzumutbar oder unmöglich ist (zum Beispiel Kohlevorräte auf Halde).

Die Buchinventur erfasst wertmäßig alle nicht körperlichen Gegenstände und Schulden, zum Beispiel Forderungen, Verbindlichkeiten oder Bankguthaben. Basis sind die buchhalterischen Aufzeichnungen (Belege) oder andere Unterlagen.

In der Anlagenbuchhaltung ersetzt die Anlageninventur die körperliche Bestandsaufnahme für Güter des beweglichen Anlagevermögens

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