Weißensee Thüringen von oben 2019

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Geschichte:
Die Errichtung einer landgräflichen Burg am Westrand der heutigen Stadt kann als Keimzelle der städtischen Entwicklung betrachtet werden. Es gibt keine archäologischen Funde oder historischen Quellen, die eine vorangehende Besiedlung an diesem Ort belegen. Die heutige Runneburg war die Hauptburg und die heutige Altstadt Weißensees kann als Vorburg bezeichnet werden. Letztere erhielt erst nach dem Aussterben der Landgrafen von Thüringen eigene städtische Rechte, während die Hauptburg in landesherrlichem Besitz blieb. Ab 1168 ließ die Ländgräfin Jutta Claricia von Thüringen, eine Halbschwester von Kaiser Friedrich Barbarossa, die Burg in Weißensee zu einer Residenz der Landgrafen von Thüringen ausbauen. Erstmals wurde der Ort und die Burg als „Wyssense“ 1174 in einer Urkunde von Landgraf Ludwig III., dem Frommen von Thüringen erwähnt. In den Blickpunkt deutscher Geschichte geriet Weißensee 1180, als Heinrich der Löwe in der Schlacht bei Weißensee den thüringischen Landgrafen Ludwig III. und seine Ritter besiegte. In diesem Zeitraum besaß Weißensee auch schon eine Münzstätte. Nach dem hessisch-thüringischen Erbfolgekrieg fielen die thüringischen Landesteile und somit auch Weißensee an Markgraf Heinrich III. von Meißen. 1198 wurde das Markt- und 1265 das Stadtrecht verliehen. Die Wettiner Markgrafen weilten häufig und regelmäßig auf der Burg und in der Stadt. 1382 kam Weißensee wieder in den Besitz der Thüringer. Im Mai 1440 starb der letzte Landgraf von Thüringen, Friedrich IV., der Friedfertige auf der Burg zu Weißensee, die danach in den Besitz der Herzöge von Sachsen kam. Bei der Leipziger Teilung 1485 kamen die Stadt, die Burg und das Amt Weißensee an die albertinische Linie der Wettiner. Während des Bauernkrieges wurde 1525 den aufständischen Bauern der Einlass in die Stadt und die Burg verweigert. Von 1656 bis 1746 gehörten Weißensee mit der Burg und das gleichnamige Amt zum Herzogtum Sachsen-Weißenfels. In dieser Zeit, als die eigentliche landgräfliche Geschichte von Burg und Stadt vergessen war, wurde zum ersten Mal in Akten der Verlegenheitsname „Runneburg“ (runde Burg) verwendet.

Nach dem Wiener Kongress kamen Stadt und Burg 1815 an das Königreich Preußen. Die Stadt wurde Verwaltungssitz für den preußischen Landkreis Weißensee im Regierungsbezirk Erfurt der Provinz Sachsen.

Die früher in der Umgebung existierenden Seen (Ober- und Niedersee) spielten eine große Rolle für den Adel und den Ort. Sowohl im Nieder- als auch im Obersee fand jährlich im Herbst alle 14 Tage der Entenfang gemeinsam mit den Bürgern statt. Als der Entenfang nicht mehr rentabel war, legte der Herzog 1709 den Obersee trocken. 1788 bis 1796 wurde auch der Niedersee in Ackerland umgewandelt. Auf Grund der guten Fruchtbarkeit der so gewonnenen Flächen konnten gute landwirtschaftliche Erträge erzielt werden.

1434 wurde in der damaligen Landgrafenstadt eine Statuta thaberna (Wirtshausgesetz) genannten Verordnung verfasst. Deren zwölfter Artikel legte unter anderem fest, dass zum Brauen lediglich Hopfen, Malz und Wasser zu verwenden sind. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden zwei Mark Strafe und ein vierwöchiges Verbot, die Stadt zu betreten, angedroht. Aufgrund seiner Ähnlichkeit zum späteren bayerischen Reinheitsgebot wird dieses Schriftstück auch als Weißenseer Reinheitsgebot bezeichnet. Es wurde 1998 bei den Vorbereitungen für den 800. Jahrestag des Weißenseer Marktrechts im historischen Teil des Stadtarchivs gefunden.

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