Steuertipp: Einspruch und entsprechende Fristen bei der Steuererklärung

Описание к видео Steuertipp: Einspruch und entsprechende Fristen bei der Steuererklärung

Wer seine Steuerklärung selbst erstellt, steht vor einer teils sehr schweren Aufgabe. Bei der natürlich auch Fehler entstehen können. Und genau hier liegt ein wesentliches Problem: Denn die selbst in der Erklärung erstellten Fehlangaben werden in aller Regel im Finanzamt so übertragen. Daher rät der Steuerberater Thomas Rumpler von der Amberger Steuerkanzlei Schwanzl-Streich-Rumpler bei der Einpflege aller Daten sehr akribisch vorzugehen.

Allerdings können auch bei der Bearbeitung im Finanzamt Fehler entstehen. Daher rät der Fachmann, den Bescheid nach Erhalt ebenso kritisch auf etwaige Auslassungen oder Fehlbuchungen hin zu überprüfen. Im Zweifel kann man immer den sogenannten Rechtsbehelf führen, also auch Einspruch einlegen; jedoch zu bestimmten Fristen. Um hier den Überblick zu behalten und auch die Risiken und Chancen des Rechtswegs besser einschätzen zu können, empfiehlt Thomas Rumpler in so einem Fall einen Steuerberater des Vertrauens zu konsultieren.

Stand: 18. März 2014

http://www.schwanzl-streich.de/facebook
http://www.schwanzl-streich.de/twitter
http://www.schwanzl-streich.de/news

Комментарии

Информация по комментариям в разработке