Wie hoch ist die Strafe für Beleidigung? EIn Blick aus der Praxis der Strafverteidigung

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Aber mit welcher Strafe muss ich nun rechnen, wenn ich jemanden beleidige?

Beleidigung wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

Wird die Beleidigung aber öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten zum Beispiel von Schriften oder Abbildungen oder durch eine Tätlichkeit begangen, sieht das Gesetz aber eine höhere Strafe vor. Hier muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren gerechnet werden.

Diese Verschärfung kam Ende März 2021 in das Gesetz im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Hasskriminalität. Im Fokus stehen hier gerade die sozialen Netze, wo man strafrechtlich relevante Äußerungen in fast jeder Kommentarspalte finden kann. Problematisch war hier mehr die Nachverfolgung der Straftaten als die Strafbarkeit an sich.

In diesem Bereich wird jedoch weiter stark politisch fokussiert. Im Rahmen der Neuerung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes müssen die Betreiber nun strafrechtlich relevante Inhalte direkt an das BKA melden. Es ist mit einer Flut von zehntausenden Strafverfahren zu rechnen.

Öffentlich im Sinne der Strafverschärfung ist eine Beleidigung zumeist, wenn sie im Internet begangen wird. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und die Begehung einer Straftat im Internet kann sogar eine höhere Strafe zur Folge haben.

Eine Beleidigung kann aber auch mittels einer Tätlichkeit begangen werden, dass meint zum Beispiel das Anspucken einer anderen Person.

Diese Strafrahmen bedeuten aber, dass es die Chance gibt – selbst wenn es zu einer Freiheitsstrafe kommen sollte – dass diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. In der Regel bleibt es im Geldstrafenbereich. Wie sich die noch neuen Strafverschärfungen auswirken, muss sich noch zeigen. Es wird hier aber eng werden für die Grenzen des polizeilichen Führungszeugnisses.

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