Steuerstrafverfahren: Was tun, wenn das Finanzamt gegen mich ermittelt? Wann Selbstanzeige?

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Es ist wohl die Horrorvorstellung jedes Steuerzahlers: Es flattert Post vom Finanzamt ins Haus, welche über die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts einer Steuerstraftat informiert. Die meisten Steuerpflichtigen werden sich verunsichert und besorgt fragen: Was kann ich tun? Warum ermitteln die Behörden gegen mich? Droht mir am Ende eine Gefängnisstrafe? BdSt-Steuerexperte und Fachanwalt für Steuerrecht, Martin Frömel, erklärt im Video, warum es wichtig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und auf welche ersten Schritte es als Betroffener eines Steuerstrafverfahrens ankommt.

Wer in seiner Steuererklärung seine steuerlichen Daten unrichtig oder unvollständig erklärt hat, gerät in die Gefahr, dass gegen ihn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und er wegen Steuerhinterziehung bestraft wird. Wer in diese Situation geraten ist, hat jedoch ggf. noch die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung sich Straffreiheit zu „verdienen". Wer hierbei aber Fehler macht, wird dennoch bestraft. Nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich. Die wichtigsten Grundlagen erläutert der BdSt-Ratgeber Nr. 55 „Die steuerliche Selbstanzeige“, der hier heruntergeladen werden kann: https://steuerzahler.de/aktuelles/det...

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Hintergrund: Bundesfinanzhof: Sitzungssaal I, Foto: Daniel Schvarcz

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