UniImmo: Wohnen ZBI Abwertung - Informationen und Möglichkeiten für Anleger

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0:00 Einleitung
0:27 Aktuelle Situation
2:30 Gründe für Abwertung
6:00 Möglichkeiten für Anleger

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI wurde aufgrund einer Sonderbewertung um 16,71 % gegenüber dem Vortag abgewertet. Der Anbieter Union Investment führt dies vor allem auf die schwierige Lage am Immobilienmarkt aufgrund hoher Baukosten und stark gestiegener Zinsen zurück.

Für die Anleger*innen hat die Abwertung mehrere mögliche Folgen. Der aktuelle Wert des Fonds ist gesunken, was sich direkt auf den Wert der gehaltenen Anteile auswirkt. Die Anleger müssen mit einem Wertverlust ihrer Anlage rechnen. Mit sinkendem Fondswert können auch die jährlichen Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen, was die regelmäßigen Erträge aus der Anlage reduziert. Als Reaktion auf den Wertverlust können Anleger verstärkt ihre Anteile verkaufen wollen, was zu einem zusätzlichen Druck auf den Fonds und zu einem weiteren Wertverlust führen kann. Kündigen zu viele Anleger*innen ihre Anteile, droht, dass der Fonds geschlossen wird. Die Betroffenen kommen nach einer Kündigung jedoch nicht schnell an ihr investiertes Kapital, da die Rückzahlungsfrist 12 Monate beträgt. Wer jetzt kündigt, läuft zudem Gefahr, durch eine weitere Abwertung einen noch niedrigeren Rücknahmepreis zu realisieren. Der Preis für den Rückkauf in 12 Monaten ist völlig ungewiss.

Zahlreiche Volks- und Raiffeisenbanken haben in der Vergangenheit sicherheitsorientierten Anlegerinnen und Anlegern zum Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds geraten. Obwohl diese als eher konservative Anleger und Anlegerinnen eingestuft wurden, wurde in den Beratungsgesprächen nicht auf die erheblichen Verlustrisiken hingewiesen.

Sollten Betroffene von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds und die Provisionen aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Als Rechtsfolge werden die Anleger*innen so gestellt, als ob sie dem Fonds nie beigetreten wären. Die Rückabwicklung über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet die Möglichkeit, den Schaden vollständig auszugleichen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch dann, wenn Anleger*innen bereits gekündigt haben.

Geschädigte Anleger*innen sollten ihre in Betracht kommenden Ansprüche von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und ihre rechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen.

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