Steuern sparen & mehr Rendite durch Restnutzungsdauer Gebäude AfA, Jahressteuergesetz 2024/25

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Mehr Rendite durch verkürzte Restnutzungsdauer und höhere Abschreibung (AfA) statt mit der typisierenden linearen AfA über 50 Jahre, geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 ab 2025

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Steuerberater Stefan Mücke
Partner der BVWM PartG
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Mehr Rendite durch verkürzte Restnutzungsdauer und höhere Abschreibung (AfA) statt mit der typisierenden linearen AfA über 50 Jahre, geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 ab 2025

Wer Wohnungen, Häuser und Objekte vermietet erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei der Einkünfteermittlung können die Anschaffungs- und Herstellungskosten steuermindernd berücksichtig werden. Die Frage ist, ob die Anschaffungs-/Herstellungskosten über 50 Jahre zu verteilen sind oder über z. B. 20 Jahre abgesetzt werden können.

Wir besprechen die Vorteile aus der Nutzungsdauer-AfA / Restnutzungs-AfA und die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024.

Leider hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates nicht abgelehnt sondern will den Vorschlag prüfen (Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung vom 2.10.2024).

gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
§ 7 Abs. 4 EStG
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024
Bundestag Drucksache 20/13157
Bundesrat Drucksache 369/1/24
BMF-Schreiben vom 22.2.2022
BFH-Urteil vom 28.7.2021 - IX R 25/19

Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.

Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

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