Das eigene Testament – worauf Sie beim Errichten achten sollten | Marktcheck SWR

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Ein Testament sollte jeder haben. Dazu muss man nicht unbedingt zum Notar. Welche Formvorschriften gibt es und worauf muss man bei der Formulierung achten?

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 29. November 2022. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv
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DARUM IST EIN TESTAMENT SINNVOLL
Weit weniger als die Hälfte aller potenziellen Erblasser macht allerdings ein Testament. Die meisten schieben das Thema vor sicher her, da man sich ungern mit dem Thema Tod beschäftigt. Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, ein Testament zu errichten. Und aufgrund der gesetzlichen Erbfolge wird theoretisch kein Testament benötigt. Um die Entstehung ungewollter Erbengemeinschaften zu verhindern, ist ein Testament jedoch laut unseres Rechtsexperten Karl-Dieter Möller unerlässlich.

IMMOBILIEN ERBEN WIRD IM JAHR 2023 TEURER
Immobilien werden laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ab dem 01.01.2023 nicht mehr nach dem Einheitswert bewertet, sondern nach dem realen Verkehrswert. Das kann ab 2023 höheren Erbschaftssteuern führen. Fachleute schätzen eine Steigerung von 20 Prozent bis 30 Prozent. Das kann bei Erben mit Immobilien im Nachlass möglicherweise zu Zahlungsproblemen führen, denn das Finanzamt verlangt die Erbschaftssteuern sofort.

ERBSCHAFTSSTEUER LEGAL UMGEHEN
Die Erbschaftsteuer kann beim Eigenheim umgangen werden. Entscheidet sich ein Erbe dazu, für 10 Jahre in die Immobilie des Erblassers einzuziehen, ist das Haus für diese Zeit frei von der Erbschaftssteuer. Das Haus darf jedoch nur eine Wohnfläche von unter 200 Quadratmeter haben. Haben die Erben nicht die Möglichkeit, in die Immobilie einzuziehen, kann der Erblasser die Immobilie auch zu Lebzeiten im Rahmen der Freibeträge verschenken. Eheleute haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro.

NICHT ÜBERSTÜRZT VERSCHENKEN!
Aufgrund der Neuerungen in der Erbschaftssteuer sind Notare aktuell überbelastet, denn potenzielle Erblasser wollen die verbleibende Zeit vor Ende des Jahres nutzen und vor der Neuerung ihr Eigenheim verschenken. Denn eine Schenkung zu Lebzeiten schmälert im Todesfall den Nachlass und minimiert damit die erbschaftsteuerliche Belastung der Erben.
Man sollte allerdings bis zum 31.12.2022 nichts überstürzen. Wer eine selbstbewohnte Immobile an seine Kinder verschenkt, um ihnen die Erbschaftssteuer zu sparen, sollte sich zwingend ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen. Alleine das kann ebenfalls den Wert eines Hauses um ca. 1/3 senken.

Allgemein ist es empfehlenswert, sich eine fachliche Rechtsberatung für die jeweilige individuelle Situation bei einem Fachanwalt für Erbrecht einzuholen.

Autoren: Sigrid Born-Berg, Annika Erbach, Sven Marcinkowski, Angelika Scheffler-Ronen
Bildquelle: Colourbox
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