Lehrvideo zur Suizidprophylaxe (5): Einleitung einer Unterbringung

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Aus-, Fort- und Weiterbildung in verhaltenstherapeutisch fundierter Psychotherapie

Diese Lehrvideos sollen als Modell für Übungen der Seminarteilnehmer*innen in Kleingruppen dienen. Sie sind ohne Schnitte in Echtzeit (Real-Time) aufgenommen und enthalten einleitende Hinweise aber auch kommentierende Untertitel, die sich auf die einzelnen Interventionen des Gesprächsverlaufs beziehen. Die Lehrvideos ergänzen das Kapitel 5 des aktuell erschienenen Buches: Praxis Krisenintervention - Handbuch für helfende Berufe: Psychologen, Ärzte, Sozialpädagogen, Pflege- und Rettungskräfte (Hrsg.: Ortiz-Müller, W., S. Gutwinski & B. Gahleitner, 2021, 3. überarbeitete Auflage, Kohlhammer-Verlag. Siehe: https://www.kohlhammer.de/wms/instanc... ).

Das 5. Kapitel beinhaltet das Konzept eines Trainingsseminars für Berater*innen und Psychotherapeut*innen zur Suizidprophylaxe (S. 85 -102; Gliederung siehe unter: https://smile.amazon.de/Praxis-Krisen....
Die Seminarunterlagen und Arbeitspapiere dazu befinden sich auf: https://www.ivs-nuernberg.de/wp-conte...

Lehrvideo-5
Microteaching-Einheit
zur Einleitung einer stationären Unterbringung
bei akuter Suizidalität
am Ende einer Kriseninterventionssitzung
(Dauer 5 Min.)
Dr. Wolfram Dorrmann
mit dem Seminarteilnehmer Felix Müller (Dipl.-Psych.)

LEHRVIDEO-VERLAUF

Einstiegspunkt ins Gespräch:
• Keine der Interventionen od. Angebote im bisherigen
Krisengespräch haben dem Pat. helfen können,
seine Entscheidung aufzuschieben.
• Ein Non-Suizid-Vertrag ist nicht (mehr) indiziert, da
der Pat. weiterhin fest entschlossen ist, sich zu töten.
• Sein Vorhaben ist hinreichend durchdacht und
nach wie vor sehr ernst zu nehmen.

Anleitung für den/die Therapeutin/en:
Der/die Th. zeigt sich fest entschlossen zum Handeln.
Er/sie setzt die notwendigen Schritte mit dem vollem Einsatz
seiner/ihrer beruflichen und persönlichen Autorität um.
Er/sie hebt die Autonomie des Patienten auf und übernimmt
die hier gerechtfertigte paternalistische Haltung, um eine
mögliche Selbstgefährdung zu verhindern.
Er beendet damit die bisher gleichberechtigte partnerschaftliche therapeutische "Beziehung auf Augenhöhe".

Situation am Ende des Rollenspiels:
Der/die Therapeut*in kann nun anschließend
die bundesweite Notrufnummer 112 wählen
den örtlichen Sozialpsychiatrischen Dienst
das Ordnungsamt
den ärztlichen Notdienst anfordern oder
die nächste Polizeistation anrufen
und die Situation im Hinblick auf "Gefahr im Verzug" schildern.

Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung ist erst mal
nur für eine kurze Zeit (i.d.R. 24 Stunden) möglich.
In diesem Zeitraum wird eine Richter*in vom
Vormundschaftsgericht hinzugezogen, der/die über die
weitere Unterbringung (bis zu 6 Wochen) entscheidet.

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Dieses Lehrvideo ist Teil einer Reihe, die in nächster Zeit noch ergänzt wird...
Bisher sind erschienen:
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