Der Aufhebungsvertrag - Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

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In diesem Video erfahren Sie, was ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag rechtlich für Sie bedeutet, was die Vor- und Nachteile sind und in welchen Fällen sich eine Unterschrift lohnen kann.

Lohnt sich für Sie als Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag? Wie steht es um Abfindung, Kündigungsschutz und Sperrzeit der Agentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld I aus? Aufhebungsvertrag oder Kündigung - was bietet mehr Vorteile? Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema.

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Lohnt sich ein Aufhebungsvertrag für Sie?

Wie steht es um Abfindung, Kündigungsschutz und Sperrzeit der Agentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld I aus? Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was bietet mehr Vorteile?

Hier erfahren Sie, was ein Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag rechtlich für Sie bedeutet, was die Vor- und Nachteile sind und in welchen Fällen sich eine Unterschrift lohnen kann.

Aufhebungsvertrag: Basics, Vorteile und Nachteile

In einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass sie das Arbeitsverhältnis (Beschäftigungsverhältnis) beenden. Häufig wird im Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Doch damit beginnen die Praxisfragen erst:

Besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Was ist mit der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Muss der Arbeitnehmer unterschreiben?

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskanzlei Croset fassen zusammen, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Aufhebungsverträge wissen müssen.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis beendet. Oft soll der Aufhebungsvertrag eine Kündigung vermeiden.

Er wird auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt. Der Abwicklungsvertrag ist ein weiterer Sonderfall.

Wollen Sie erfahren, ob ein Aufhebungsvertrag auch für Sie in Frage kommt?

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Für den Arbeitnehmer ist ein Aufhebungsvertrag meist nachteilig. Denn die Agentur für Arbeit verhängt sehr häufig bei Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung eine dreimonatige Sperrzeit (genauer: 12 Wochen). Das ist ein Nachteil für Arbeitnehmer, denn sie erhalten in dieser Zeit weder Gehaltzahlungen noch Arbeitslosengeld.

In bestimmten Fällen lässt sich eine ALG-I-Sperrzeit aber trotz Aufhebungsvereinbarung vermeiden.

Für den Arbeitgeber hat der Aufhebungsvertrag den Vorteil, dass er das Arbeitsverhältnis sicher beendet. Er muss bei der einvernehmlichen Beendigung keine Kündigungsgründe haben und spart sich unter Umständen einen langen Prozess um die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung.

Das höhere Risiko im Kündigungsschutzprozess liegt meist auf Arbeitgeberseite. Unterliegt der Arbeitgeber im Verfahren vor dem Arbeitsgericht, so hat er mit hohen Lohnforderungen oder Abfindungszahlungen zu rechnen!

Unterzeichnet der Arbeitnehmer jedoch einen Aufhebungsvertrag, so kann er sich nur unter sehr engen.

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