Pflegeberatung rechtliche Grundlagen

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Beginnen wir mit dem Anspruch auf Beratung gemäß § 7a SGB XI. Seit 2009 haben Pflegebedürftige und auch Antragsteller Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat diesen Anspruch sogar erweitert – auch für Angehörige.
Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes, genannt die "Einheitsmaßstäbe," geben klare Vorgaben für Pflegeberater im § 7a SGB XI vor. Ein strukturierter Versorgungsplan und einheitliche Grundsätze für alle.
Die Pflegeberatung hat hiernach klare Ziele: Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Pflegekompetenz sollen gestärkt werden. Sie dient als Werkzeug, um Krisensituationen zu bewältigen und Versorgungsdefizite zu mindern.
Die Pflegeberatung kann flexibel und individuell stattfinden – entweder daheim oder in der Einrichtung. Auch per Video ist sie möglich, ohne den persönlichen Touch zu verlieren. Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz hat hier die Grundsteine gelegt. Die Beratung kann dadurch sogar durch digitale Angebote unterstützt werden.
Mehr im Video. Dies ist mit unserem Avatar erstellt.

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