Wenn der Postmann nicht mehr klingelt: Ärger mit Paketdiensten | Marktcheck SWR

Описание к видео Wenn der Postmann nicht mehr klingelt: Ärger mit Paketdiensten | Marktcheck SWR

Was tun, wenn die Sendung auf dem Weg verloren geht oder die Ware beim Transport kaputtgegangen ist? Wer haftet wann bei einer Abstellvereinbarung? Verbraucherrechte gegenüber Paketdiensten im Überblick.

Hattet Ihr auch schon Ärger mit Paketdiensten? Welchen? – Schreibt’s in die Kommentare.

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus dem SWR-Verbrauchermagazin Marktcheck vom 17.10.2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv

Übrigens: Da Marktcheck zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
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WICHTIG ZU UNTERSCHEIDEN BEIM PAKETVERSAND
• Paket von einer Privatperson an eine andere Privatperson gesendet
• Paket von einem gewerblichen Händler an eine Privatperson gesendet

Wenn ein gewerblicher Händler etwas versendet, haftet dieser grundsätzlich für alles, bis das Paket ankommt. Wird ein Paket von privat an privat versendet, dann trägt der Käufer das Risiko, dass beim Transport etwas passiert. Einzige Ausnahme: Hat der Verkäufer das Paket schlecht verpackt, muss er dafür haften.

Übrigens: Mit der Unterschrift bestätigt der Empfänger nicht nur den Erhalt des Pakets, sondern auch, dass die Lieferung ordnungsgemäß und damit unbeschädigt übergeben wurde. Sieht man bereits bei der Annahme eine Beschädigung des Pakets, sollte dies vom Paketdienst direkt mit vermerkt werden. Alternativ kann man die Annahme verweigern.

Wird der Schaden erst nach dem Öffnen festgestellt, sollte man den gewerblichen Verkäufer umgehend benachrichtigen, denn auch hier haftet er für die Mängel. Bei einem Privatkauf gibt es keinerlei Ansprüche – außer der Inhalt ist nachweislich nicht ordnungsgemäß verpackt.

Weitere wichtige Infos rund um das Thema Paketversand haben wir hier zusammengefasst:
https://www.swrfernsehen.de/marktchec...

Autorin: Lara Zell
Bildquelle: Unsplash/MealPro

HINWEIS: Leider ist uns ein Fehler beim Paketdienst-Thema unterlaufen, den wir korrigieren möchten: Uhren und Schmuck (sog. Valorenklasse 2) dürfen nur bis zu einem Wert von 500 Euro in einem Paket verschickt werden. Achtung: Übersteigt der Wert von Uhren und Schmuck 500 Euro, bekommt man bei Verlust gar keine Entschädigung. Detaillierte Infos zum Nachlesen, gibt es: https://www.swrfernsehen.de/marktchec...

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#Paketdienst #Transportversicherung #paket

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