Recht auf Reparatur: Fehlende Ersatzteile, lange Lieferzeiten? | Marktcheck SWR

Описание к видео Recht auf Reparatur: Fehlende Ersatzteile, lange Lieferzeiten? | Marktcheck SWR

Wer Geräte reparieren lassen möchte, steht immer wieder vor dem Problem mangelnder Ersatzteile. Was ist mit dem EU-Recht auf Reparatur?

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Hinweis: Bei diesem Film handelt es sich um einen Beitrag aus der Sendung SWR Marktcheck und am 29.10.2024 im SWR-Fernsehen gelaufen. Verbraucherinhalte aus allen Rundfunkanstalten der ARD werden ab jetzt hier im Kanal gebündelt 😊.   
Übrigens: Da MARKTCHECK zur ARD gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
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ERSATZTEILE NICHT LIEFERBAR
Lange Wartezeiten für Ersatzteile, “Lieferengpässe” bis hin zu null Verfügbarkeit sowie teilweise hohe Preise: Diese Faktoren haben Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Vergangenheit häufig unattraktiv. In der Folge fielen EU-weit jährlich Millionen Tonnen Elektroschrott an, in Deutschland zuletzt jedes Jahr über 10 Kilogramm Elektroschrott pro Kopf. Eine enorme Belastung für die Umwelt - und letztlich für unsere Geldbeutel. Denn die defekten Geräte wollen ja ersetzt sein.
Mit dem seit Langem geforderten Recht auf Reparatur will die EU dem nun nachkommen. Mit diesem neuen Gesetz haben Verbraucherinnen und Verbraucher künftig das Recht, kaputte Elektrogeräte vom Hersteller reparieren zu lassen. Wenn die Geräte reparierbar sind und die Reparatur nicht teurer ist als ein Ersatzgerät.

WAS BEDEUTET RECHT AUF REPARATUR?
Hersteller von Waschmaschinen, Handys, Staubsaugern etc. müssen demnach auch ältere Geräte reparieren, Ersatzteile künftig vorrätig haben, diese binnen 15 Tagen liefern können und zu einem “angemessenen” Preis anbieten. Was ein angemessener Preis ist, ist allerdings Auslegungssache – und muss besser definiert werden, fordern die Verbraucherzentralen.

FÜR WELCHE GERÄTE GILT DAS RECHT AUF REPARATUR?
Waschmaschinen,
Staubsauger,
Kühlschränke,
Trockner,
Handys,
Tablets
Smartphones und schnurlose Telefone
Server und Datenspeicher
Akkus in E-Bikes und E-Scootern

RECHT AUF REPARATUR GILT FÜR EINIGE GERÄTE NICHT
Kleine Elektrogeräte wie Kopfhörer, Toaster oder auch Kaffeemaschinen sind von der neuen Regelung ausgeschlossen. Ursprünglich sollten auch Autos mit einbezogen werden. Denn hier kommt es ebenfalls immer wieder zu monatelangen Wartezeiten für Ersatzteile. Das wurde von der EU allerdings verworfen.

Wie es mit dem Recht auf Reparatur in der Praxis läuft und wie in der EU solche Reparaturen gefördert werden, erfahrt ihr im Video.


Autoren: Patrick Jauß, Sven Marcinkowski, Jörg Hommer
Bildquelle: Adobe Stock | paopano/Bigc Studio/LIGHTFIELD Studio/wayhome.studio, SWR

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Einen Artikel zum Thema gibt es hier: https://www.swr.de/verbraucher/ard-ma...
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