Bilaterale 1 | Abkommen zwischen der EU und der Schweiz | einfach erklärt

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Timeline:
00:00 Einführung
00:11 Hintergrund Bilaterale Verträge
00:58 Bilaterale 1
01:34 Personenfreizügigkeit
02:45 technische Handelshemmnisse
03:23 öffentliches Beschaffungswesen
04:04 Landwirtschaft
04:25 Forschung
04:46 Luftverkehr
05:29 Landverkehr
06:03 Zusammenfassung
06:50 Outro

Quelle:
https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/...

Freiheiten Luftverkehr:
• 1. Freiheit: Überflugrechte
• 2. Freiheit: Nichtkommerzielle Zwischenlandungen (z. B. für Reparaturen)
• 3. Freiheit: Das Anfliegen von Flughäfen in der EU (z. B. Genf–Paris)
• 4. Freiheit: Flug von jedem Flughafen im EU-Raum in die Schweiz (z. B. Paris–Genf)
• 5. Freiheit: Das Anfliegen von Flughäfen in der EU mit Zwischenlandung und mit der Möglichkeit, Passagiere in der EU aufzunehmen und weiterzu- befördern (z. B. Zürich–Wien–Rom)
• 6. Freiheit: Flug, der zwei Destinationen inner- halb der EU verbindet, mit Zwischenlandung und der Möglichkeit, Passagiere in der Schweiz aufzu- nehmen und weiterzubefördern (z. B. London– Zürich–Berlin)
• 7. Freiheit: Flug, der zwei Destinationen inner- halb der EU verbindet (z. B. Madrid–Athen)
• 8./9. Freiheit: sog. «Kabotage», d. h. von einem ausländischen Luftverkehrsunternehmen ausge- führter Inlandflug (z. B. Zürich–Paris–Lyon: 8. Frei- heit; Paris–Lyon: 9. Freiheit)
Bis auf die 8. und 9. Freiheit wurden sämtliche Ver- kehrsrechte gewährt. Die Umsetzung der zwischen der Schweiz und der EU getroffenen Einigung über die Gewährung der 8. und 9. Freiheit steht noch aus.

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