Internationales Steuerrecht (neu): Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung, Steuerverstrickung

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Im neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Außensteuergesetz sind drei Änderungen von Bedeutung. So ist ab 2022 beim Wegzug eines GmbH-Gesellschafters ins Ausland keine Stundung mehr möglich. Außerdem ist eine Änderung zur Hinzurechnungsbesteuerung vorgesehen, die man in der Steuergestaltung vorteilhaft nutzen kann. Dafür ist eine Unternehmensgründung im Ausland, mit dem Ziel, bei der Rückkehr den Unternehmenswert abzuschreiben, nur noch bedingt möglich.

0:00 Einleitung & Intro
1:20 Änderung der Wegzugsbesteuerung
3:57 Änderung der Hinzurechnungsbesteuerung
6:38 Gesetzesänderung erschwert unser Gestaltungsmodell
11:07 Fazit & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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#Gesetzesentwurf #Bundesregierung #Außensteuergesetz

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