Ein Moment für die Krankenpflege Wahlarena mit Merkel

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Das Thema Krankenpflege ist im Wahlkampf nur wenig präsent. In der ARD-Wahlarena wurde die Kanzlerin nun von einem jungen Pfleger angesprochen. Doch in der Diskussion lag sie nicht in allen Punkten richtig.

Von Kristin Becker, SWR und Wolfgang Wichmann, tagesschau.de

Es war der junge Krankenpfleger Alexander Jorde, der in der ARD-Sendung Wahlarena das Thema Krankenpflege zur Sprache brachte. Er kritisierte die Situation in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und forderte explizit einen Personalschlüssel für Kliniken: "Warum führen Sie nicht endlich eine Quote ein, wo man sagen kann, eine Pflegekraft betreut maximal soundso viele Patienten. Das muss doch in einem Land wie Deutschland möglich sein."

In ihrer Antwort erzeugte die Kanzlerin den Eindruck, dass solche Personalschlüssel zumindest teilweise existierten: "Wir haben das in den Intensivpflegestationen bereits", sagte Merkel. "Bei den Normalpflegestationen müssen die Krankenhäuser das bis, glaube ich, 2018 hinbekommen. Und wenn sie es nicht hinbekommen, werden von der Regierung Standards festgelegt."
Kein Personalschlüssel für Intensivstationen
Fakt ist: Einen gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel für die Pflege im Krankenhaus gibt es in Deutschland bislang nicht. Lediglich für die Intensivbetreuung von Frühgeborenen gibt es eine verbindliche Regelung. Diese gilt aber nicht für Intensivpflegestationen generell.
Vermeintlich geregelt: Betreuung für Frühchen
Die Regelung für Frühchen wurde 2013 vom dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und legt fest, dass mindestens eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekraft je "intensivtherapiepflichtigem Frühgeborenen" zur Verfügung stehen muss. Bei "intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen" muss für zwei Babys mindestens eine Fachkraft im Dienst sein.
Mit einer mehrjährigen Übergangsfrist sollte die Vorgabe für Frühchen ab Januar 2017 auf allen entsprechenden Stationen in deutschen Krankenhäusern gelten. Das ist aber nicht der Fall. Aufgrund von Personalengpässen hat der G-BA im Dezember 2016 die Übergangsfrist verlängert und zwar bis Ende 2019.

Mit den betreffenden Krankenhäusern soll auf Landesebene ein "gesonderter, klärender Dialog" geführt werden. Dementsprechend gelten die Mindestanforderungen auch in diesem Bereich bisher also nur theoretisch.
Frist für Krankenhäuser läuft
Für Normalpflegestationen ist die Aussage von Kanzlerin Merkel in der Wahlarena dagegen richtig: Bis zum kommenden Jahr läuft eine Frist für die Krankenhäuser, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Bundesregierung kann in diesem Zusammenhang auf Erkenntnisse der Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" zurückgreifen. Diese hatte Eckpunkte erarbeitet, die in Form des Paragraphen 137i im Sozialgesetzbuch gesetzlich festgelegt wurden. Sollten die Gespräche scheitern, ist eine Regelung des Bundes vorgesehen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft legen im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus fest, für die (... ) spätestens bis zum 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen mit Wirkung für alle gemäß § 108 zugelassenen Krankenhäuser vereinbaren.

Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung von Kassen, Ärzten und Kliniken. Patientenvertreter nehmen im Ausschuss mit beratender Stimme teil. Wichtigste Aufgabe ist es, die Inhalte der Versorgung zu bestimmen. So entscheidet der G-BA über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder eben die Finanzierung bestimmter Medikamente durch die Kassen.

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