Versorgungsausgleich - Ex-Ehefrauen können Geld einfordern

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Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Der Richter fällt dann viele Entscheidungen, die lebenslang wirken. Die wichtigste in materieller Hinsicht ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Viele Ehefrauen wurden hier jahrelang benachteiligt und können jetzt Geld nachfordern - mit anwaltlicher Hilfe.

In der Regel ist der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Altersversorgung, ganz einfach: Jeder der beiden Ehepartner bekommt die Hälfte der Ansprüche, die während der Ehezeit erworben worden sind. Dies führt oft dazu, dass dem Scheidungsgericht gleich mehrere Bescheide vorgelegt werden. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sind dies Angaben über Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Pensionsansprüche, betriebliche Alterversorgung und berufsständische Versorgungswerke. „Oft werden dem Richter bis zu zehn und mehr Bescheide vorgelegt, die jedoch sehr oft nicht korrekt sind", weiss Klaus Weil, Fachanwalt für Familienrecht vom Deutschen AnwaltVerein zu berichten. Hier ist anwaltliche Hilfe gefragt, denn nur geschulte Fachleute können die Fehler in den Bescheiden entdecken. Urteilt der Richter auf Grundlage der falschen Bescheide, so kann der Betroffene dieses Urteil leider später nicht mehr anfechten.

Nur für eine Personengruppe macht der Gesetzgeber eine Ausnahme: Geschiedene bis zum Jahre 2009. Das Bundesverfassungsgericht hat die Versorgungsausgleiche bis zu diesem Datum in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil die Ehefrauen hier häufig benachteiligt wurden. Viele berufsständische Versorgungswerke zogen dem wirtschaftlich stärkeren Ehemann zwar die Hälfte seiner Ansprüche ab, bei der Ehefrau kam aber nur ein geringerer Teil auch an. Grund: Bis 2009 galt eine andere Rentenberechnungsformel. Die Differenzbeträge behielten und behalten die Versorgungsträger einfach ein. Sie machen Ehefrauen auf diese erheblichen finanziellen Nachteile von bis zu mehreren hundert Euro pro Monat auch nicht aufmerksam. Die Ehefrauen sollten sich von einem fachlich geschulten Anwalt beraten lassen und ihre Ansprüche eintreiben. „Dies kann häufig bis zu 700 Euro mehr Rente pro Monat für die Ehefrauen bedeuten", weiss Klaus Weil vom Deutschen AnwaltVerein.

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