Dr. Petra Sitte (Die Linke) zur Regelung der Sterbebegleitung

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Die Sterbehilfe wird in Deutschland neu geregelt. Der Bundestag entschied sich am Freitag, 6. November 2015, für die Annahme eines von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) und anderen fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs (18/5373). Darin ist vorgesehen, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Davon betroffen sind Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit gewerbsmäßiger Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen droht bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sind hingegen von der Strafandrohung ausgenommen.

Eine Gruppe um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich in ihrem Entwurf (18/5375) für die Straffreiheit des Suizids und der Beihilfe aus. Für Ärzte sah der Entwurf vor, dass sie freiwillig beim Suizid assistieren und dabei nicht durch berufsständische Regelung eingeschränkt werden dürfen. Beihilfe sollte auch von Vereinen oder Organisationen geleistet werden, sofern diese nicht gewerbsmäßig handeln. Nur die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung sollte demnach strafbar sein.

Für die Beibehaltung des Status quo sprach sich Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) aus. Über den von ihr mitgetragenen Antrag (18/6546) wurde schlussendlich angesichts der Mehrheitsentscheidung für den Brand-Entwurf nicht abgestimmt. Keul hatte argumentiert, für ein selbstbestimmtes Handeln brauche es die Straffreiheit.
Es gebe im Übrigen keinerlei Anhaltspunkte, dass die heutige Rechtslage in Deutschland zu einem Anstieg assistierter Suizide geführt hätte. „Es geht um derart geringe Fallzahlen, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht erkennbar ist“, sagte sie.

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