Doppelbesteuerungsabkommen: Steuerpflicht & Steuerfreistellung (Studium & StB-Examen)

Описание к видео Doppelbesteuerungsabkommen: Steuerpflicht & Steuerfreistellung (Studium & StB-Examen)

In diesem Video informiert Prof. Juhn umfassend über die doppelte Besteuerung von Einkünften in mehr als einem Staat, das Doppelbesteuerungsabkommen zu ihrer Vermeidung und der steuerlichen Methodik hierzu. Mit zahlreichen Beispielen zu den wichtigsten Regelungen von DBAs und den steuerlichen Konsequenzen, falls kein DBA vorliegt, richtet sich dieses Video insbesondere an Studierende des Steuerrechts (Bachelor/Tax Master) sowie Steuerberater und Unternehmer.

0:00 Einleitung & Intro
1:40 Ursachen der Doppelbesteuerung
5:19 Doppelbesteuerungsabkommen
6:51 Doppelansässige Personen
12:10 Art. 6 DBA: Immobilien
14:45 Art. 7 DBA: Unternehmensgewinne
17:42 Art. 10 DBA: Dividenden/Gewinnausschüttungen
21:02 Art. 11 DBA: Zinsen
22:40 Art. 12 DBA: Lizenzgebühren
24:43 Art. 13 DBA: Veräußerungsgewinne
28:19 Art. 15 DBA: Angestellte/Arbeitnehmer
32:27 Art. 18 DBA: Ruhegelder/Rente
33:18 Freistellungs- und Anrechnungsverfahren
42:40 Abschluss & Kontakt

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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