GmbH-Anteile kaufen: (Mit-)Gesellschafter abfinden durch Einzug/Erwerb eigener Anteile

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Wenn Sie eine GmbH kaufen oder Ihren Mitgesellschafter abfinden möchten, müssen Sie den Kaufpreis in der Regel aus "netto versteuertem" Einkommen bezahlen. In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie 25% Steuern sparen können, indem die GmbH selbst die Anteile von Ihrem Mitgesellschafter kauft. Dieser Erwerb eigener Anteile kann auch als Einzug der Anteile erfolgen. Dabei erhält der GmbH-Gesellschafter die Abfindung von der GmbH selbst und nicht von Ihnen. Die eigenen Anteile sind von Stimmrechten und Dividendenansprüchen ausgeschlossen, sodass Sie faktisch 100% der GmbH besitzen. Steuerlich sind beide Verfahren gleich zu behandeln. Wir erklären im Detail, wie der Einzug und die Abfindung funktioniert und was rechtlich zu beachten ist.

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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