Das subjektiv öffentliche Recht | Allgemeines Verwaltungsrecht | Folge 4

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Herzlich Willkommen zum nächsten Video unserer vorlesungsbegleitenden Videoreihe Allgemeines Verwaltungsrecht. Die Videos dieser Reihe wurden nicht primär für YouTube erstellt, sondern für unsere interaktive Videoplattform playposit. Wann immer im Video Fragen gestellt oder auf andere interaktive Features verwiesen wird, fehlt diese Funktionalität auf YouTube daher leider.

In der vierten Folge geht es um das subjektiv-öffentliche Recht – wie leitet man es her, wo steht es innerhalb der Rechtsordnung und an welchen Stellen wird es relevant? Viel Spaß!

▶ Inhaltsverzeichnis
0:16 Definition des subjektiv-öffentlichen Rechts und Einführung
1:25 Abgrenzung zwischen objektiver Rechtsordnung und subjektiv-öffentlichen Rechten
2:33 Schutznormtheorie
4:21 Zweck der Abgrenzung zwischen objektiver Rechtsordnung und subjektiv-öffentlichen Rechten
6:07 Beschränkung auf Individualrechtsschutz
8:22 Herleitung subjektiv-öffentlicher Rechte (Bedeutung der Grundrechte, Adressatentheorie)
11:23 Verortung im Fallaufbau (Klagebefugnis, tatsächliche Rechtsverletzung)
14:15 Zusammenfassung

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Michael Fehling, 1963 in Bremen geboren, ist seit September 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Rechtsvergleichung.

Das Jurastudium absolvierte er in Freiburg im Breisgau. Die beiden Staatsexamina legte er 1988 und 1991 ab. 1993 erfolgte die Promotion ("Die Konkurrentenklage bei der Zulassung privater Rundfunkveranstalter"), 1996 erwarb er an der University of California (Berkeley) einen LL.M. Im Jahr 2000 wurde Michael Fehling im Bereich Verwaltungsrechtsvergleichung ("Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe") in Freiburg i. Br. habilitiert.

Bis zu seiner Habilitation arbeitete er als Assistent am Lehrstuhl von Professor Dr. Dr. h.c. Martin Bullinger (bis 1995) sowie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Würtenberger. Von 2000 - 2001 war Michael Fehling als Hochschuldozent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg tätig.

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Diese Videoreihe begleitet die Vorlesung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, die Teil des Grundstudiums an der Bucerius Law School ist und im 3. Trimester unterrichtet wird. Prof. Fehling bedankt sich bei Constantin Glaesner, LL.B. und Nico Schröter, LL.M, für tatkräftige Hilfe bei der inhaltlichen Planung und Durchführung des Projektes, sowie bei Sven Störmann, LL.B., und Jannik Matern für die technische Umsetzung. Die Produktion wurde unterstützt von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius und dem Bucerius Alumni e.V., denen ebenso herzlicher Dank gilt.

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▶ Alle bisherigen Videos

Folge 1 – Was ist allgemeines Verwaltungsrecht? – http://buceri.us/verwr-01
Folge 2 – Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht – http://buceri.us/verwr-02
Folge 3 – Der Verwaltungsakt – http://buceri.us/verwr-03
Folge 4 – Das subjektiv-öffentliche Recht – http://buceri.us/verwr-04
Folge 5 – Zulässigkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage – http://buceri.us/verwr-05
Folge 6 – Das Verwaltungsverfahren – http://buceri.us/verwr-06

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✓ Dieses Video wird unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht. Bitte nennen Sie bei Nachnutzung Prof. Dr. Michael Fehling, Bucerius Law School als Autor.

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