Deutsche Münzen wertvoll oder wertlos ? - SCHATZSUCHE in deutschen Münzen ab dem 17. Jahrhundert

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Heute ein weiteres Video aus der Reihe "Schatzsuche". Diesesmal durchsuchen wir 20 Münzen ab dem Jahr 1671 über das Kaiserreich, die Besetzten Gebiete des 1. und 2. Weltkriegs, das Dritte Reich bis in die Euro Zeit hinein.
Die Münzen für dieses Video bilden dabei den größtenteils den preiswerten Sektor ab, bis hinein in die untere Mittelklasse. Die große Vielfalt an deutschen Münzen, allein ab dem Jahr 1871 machen die letzten ca. 150 Jahre deutscher Geschichte zu etwas ganz besonderem und sicher für viele Sammler interessant.

Die im Video gezeigten Münzen haben einen Gesamtwert von ca. 1.100 Euro, je nach dem wie gut der Verkauf laufen würde.

👉 Zum Kanal von Thomas Schmidtkonz -    / @marathomy  

Viel Spaß beim Ansehen !

Hinweis : Die im Video gezeigten Münzen stammen aus meiner Sammlung und stehen NICHT zum Verkauf !

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§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
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Viel Spaß beim ansehen !
Die dargestellte(n) Münze(n) und Banknote(n) befinden sich in meiner Sammlung.

Um diese Bilder nutzen zu können bitte per Kommentar anfragen. Danke !

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