Fall des Monats - September 2024 (Urteil des BGH v. 23.01.2024 - 1 StR 189/23)

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§ 239a I StGB muss in Klausuren immer geprüft werden, wenn der Täter einen Raub oder eine räuberische Erpressung beabsichtigt, versucht oder vollendet. Im 2-Personen-Verhältnis stellt sich dann die Frage nach einer tatbestandlichen Restriktion. Dieses Problem sollte allen Studierenden bekannt sein. Der BGH musste sich nun mit der Erfolgsqualifikation des § 239a III StGB in Zusammenhang mit einem Mittäterexzess befassen und die Frage beantworten, ob der gefahrspezifische Zusammenhang auch in einem solchen Fall bejaht werden kann.

Die schriftliche Ausarbeitung dieses Falls findest Du als Urteilsticker kostenlos in unserem Blog: https://kurzlinks.de/Fall_des_Monats_...

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